Kosten bei Erbe, Abriss, Neubau

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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Y

ypg

Ich finde auch, dass der Grundriss Potential hat. Aber dem Tipp mit dem Gutachter würde ich nachgehen. Schliesslich muss das Haus, welches man entkernen oder sanieren möchte, auch gesund sein. Dann kann man entkernen und neue Wände setzen, bzw. tragende Wände mit Trägern ersetzen. Man muss das Haus als Rohbau sehen. Ein guter Architekt macht Euch bestimmt ein charmantes Haus daraus.
Dennoch bitte einen Schritt vor dem anderen: eine Erbschaftsabwicklung kann sehr lang dauern, auch wenn alles so einfach aussieht oder sich anhört.
Den Gutachter würde ich aber jetzt schon reinnehmen, schliesslich geht es ja auch um den Wert des Hauses mit Grund.
 
W

Wastl

Den Gutachter würde ich aber jetzt schon reinnehmen, schliesslich geht es ja auch um den Wert des Hauses mit Grund.
So nicht korrekt, oder? Der Wert des Hauses wird doch nicht über den Verkehrswert ermittelt, sondern über einen Ertragswert.
Sprich: vergleichbare ortsübliche Jahreskaltmiete für das Haus x 12,5 abzüglich der Alterswertminderung von 25% (pro Jahr 0,5 - bei nem Haus von 1960 sind es ja mindestens 50 Jahre).
-> Um nun auf 200.000€ zu kommen müsste die ortsübliche Miete bei 20.000 € pro Jahr liegen. Sprich eine Kaltmiete von 1666 € pro Monat [bei uns wäre das durchaus üblich,...].
 
Musketier

Musketier

@Wastl

Der Wert für Einfamilienhäuser wird i.d.R. nicht nach dem Ertragswertverfahren ermittelt, sondern eher nach Vergleichswert- oder Sachwertverfahren. Außerdem muß das Wohnrecht berücksichtigt werden.
Ich glaube kaum, dass man für ein unsaniertes Wohnhaus, mit Wohnrecht auf die 200T€ kommt.
Da sowieso über einen Abriss nachgedacht wird, scheint das Haus selbst nichts Wert zu sein.
Pi mal Daumen würde ich also eher vom Wert für ein unbebautes Grundstück aus gehen (Fläche mal Bodenrichtwert).
 
D

Doc.Schnaggls

Bei uns wurde der Grundstückswert durch das Haus (das auch abgerissen wird) sogar niedriger angesetzt.

Reiner Bodenwert - Abrisskosten = Angesetzter Preis.

Musste aber vorab auch mit dem Finanzamt (Verbindliche Anfrage) abgeklärt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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