Das habe ich so noch nie gelesen, erzähle mal (Vorsicht, ohne Link !), wo der Bebauungsplan zu finden ist ("Kleinkrotzenburg Nr. 123 Am Blocksberg").
Dann muß die Wunschgrößen-Budget-Schere noch geschlossen werden. Wie ist Deine Hangbeschreibung zu verstehen: eben bis 3m nach der Straßenbegrenzungslinie, dann (wie stark) abfallend ? (wichtig ist vor allem, wie das Höhenspiel speziell unter der Hausgrundfläche ist). Bei jeglichem nenneswertem Hang besteht bei allen Anbietern die Gefahr, daß sie einen Flachgrundstücksentwurf auf einen Keller aufbocken wie auf einen Wagenheber, ohne den Hang zu nutzen. Dadurch entsteht regelmäßig Überfläche. Du hast ja leider noch nicht gezeigt, mit welchem Entwurf Ihr angefragt hattet.
Mein Eindruck war/ist ehrlich gesagt eher, daß die Nochnichtaufklärung tüchtig durch Fehlannahmen überkompensiert wurde. Daran läßt sich gemeinsam am besten arbeiten. Wir helfen gern, haben aber (seitdem uns
@Escroda fehlt) nur noch trübe Glaskugeln. Deshalb gibt es einen kraftschlüssigen Zusammenhang zwischen spärlichen Informationen und begrenzt weit bringender Hilfe.