Ja nach meiner Kenntnis, wirst du trotz Festverglasung eine Absturzsicherung benötigen im OG, um gegen durchbrechen abzusichern. Ob dies nun über ein Gitter oder über eine abstutzsichernde Verglasung (TRAV) realisiert wird ist dabei egal.
Ich denke der Fensterbauer oder Architekt wird schon aus eigenen Haftungsgründen darauf bestehen.