ares83
Wenn die Wärmepumpe die Jahresarbeitszahl nicht erreicht passiert nichts. Die BAFA geht lt. Merkblatt davon aus das es leichte Abschläge von der errechneten Zahl gibt. Man muss dann kein Geld zurückzahlen.In der Tabelle stehen ist schonmal gut, aber imho muss nach einem Jahr noch die Jahresarbeitszahl nachgewiesen werden. Das ließe sich aber nachlesen.