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Goldi09111
Hallo zusammen,
wir haben über die Stadt eine Freigabe/Vereinbarung vorliegen, dass wir vor Grundstücks Erwerb ein Bodengutachten durchführen dürfen da ich gesagt habe, dass ich die Mehrkosten welche ggf. entstehen können, von vorn herein wissen möchte, sodass diese eingeplant werden können.
Nun haben wir 2 Bodengutachten von Nachbarn bereits vorliegen und bei dem direkt angrenzenden Nachbarn wurden die Bohrungen nach 3 bzw. 3.5m abgebrochen bzgl. festen Gesteins. Im Nachgang kam heraus das es hier zu Auffüllungen durch Betonsteine kam welche bzgl. Verdichtung komplett entfernt werden mussten und es kam zu ca. 17.000€ Mehrkosten für den Erdaustausch.
Nun zur eigentliche Frage, wie seht ihr die Chance das ich die Kosten an die Stadt übertragen kann? Muss der Verkäufer eines Grundstücks dafür sorge tragen das ich darauf, ohne solche Mehraufwändungen, bauen kann oder obliegt dies dem Käufer?
Danke!
wir haben über die Stadt eine Freigabe/Vereinbarung vorliegen, dass wir vor Grundstücks Erwerb ein Bodengutachten durchführen dürfen da ich gesagt habe, dass ich die Mehrkosten welche ggf. entstehen können, von vorn herein wissen möchte, sodass diese eingeplant werden können.
Nun haben wir 2 Bodengutachten von Nachbarn bereits vorliegen und bei dem direkt angrenzenden Nachbarn wurden die Bohrungen nach 3 bzw. 3.5m abgebrochen bzgl. festen Gesteins. Im Nachgang kam heraus das es hier zu Auffüllungen durch Betonsteine kam welche bzgl. Verdichtung komplett entfernt werden mussten und es kam zu ca. 17.000€ Mehrkosten für den Erdaustausch.
Nun zur eigentliche Frage, wie seht ihr die Chance das ich die Kosten an die Stadt übertragen kann? Muss der Verkäufer eines Grundstücks dafür sorge tragen das ich darauf, ohne solche Mehraufwändungen, bauen kann oder obliegt dies dem Käufer?
Danke!