hausnrplus25
Beim TE sind Anschlusskosten UNGLEICH Erschließungskosten. Die Erschließungskosten sind beim Grundstückspreis inkludiert. Die Anschlusskosten sind irgendwelche Ablösungen von Beiträgen und sind eine zweite Summe.Wir haben nahezu vergleichbare Klauseln beim Kauf von der Gemeinde gehabt und bezahlten die Grunderwerbsteuer auf den kompletten Betrag inkl. der Erschließungsbeiträge.
Meines Wissens nach nicht.Also obwohl wir zwei Verträge haben zum begleichen der Kosten muss somit auf die Gesamtsumme die Grunderwerbsteuer bezahlt werden? Dachte nur für den Teil der beim Notar landet.. so oder so wir kaufen es.
Aber warum werden die Anschlusskosten nicht einfach als Bedingung zum Kauf mit im Kaufvertrag genannt sondern ein zweiter Vertrag gemacht der beim Notar beurkundet werden muss?