Kosten Innenarchitekt Erstgespräch und Aquise

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A

AHLK2022

Guten Abend zusammen,
wir haben uns für ein noch nicht gebautes Haus interessiert, dessen Erdgeschoss für uns etwas „schwierig „ war und wie Meinungen bei der Kaufentscheidung brauchten. Also haben wir 2 Innenarchitekten kontaktiert.
Anbieter A) bietet auf der Internetseite kostenlose Grundrisschecks an. Grundriss wird vorab hingemailt, per Videotelefonat wurde gezeichnet und die Empfehlung abgeben, dass es tatsächlich nicht für uns geeignet ist. Keine Kosten.
Anbieter B) bietet auch Hilfe bei Kaufentscheidungen an. Angerufen und unser Problem mit dem EG dargestellt. Grundriss und unser Problem per Mail zugesendet. Am nächsten Tag kam ein Anruf und bestätigt das es so nicht für uns passt. Er hätte eine Idee es zu retten wenn man den Zugang über die Terrasse macht. Darafhin kam per Mail eine sehr grobe nicht maßstabsgerechte erste Skizze. Aber ich solle erstmal mit dem Bauamt klären ob es überHaupt genehmigt wird. Dann würden wir genauer einsteigen, ansonsten lassen.
Jetzt kann der Zugang nicht über die Terrasse gelegt werden und generell hat uns die Idee nicht gefallen. Wir haben uns aus diversen Gründen gegen die Immobilie entschieden. Nun flatterte eine Rechnung von Anbieter B rein über 2h Arbeit für Telefonat und Skizze.
Ich bin etwas verwirrt, da wir weder über Preis noch über eine konkrete vertragliche Beauftragung gesprochen haben. Wenn der Vorschlag nicht umsetzbar ist, war das Aquisegespräch aus meiner Sicht nicht erfolgreich (ähnlich Anbieter A).
Vielleicht habe ich hier eine falsche Sichtweise, aber müssen nicht auch Innenarchitekten Preise vorher konkret vereinbaren bzw zumindest bei meinem ersten Anruf sagen, dass es nicht kostenfrei ist? Der genannte Stundensatz ist auf der Internetseite nicht genannt (sogar eher höhere Sätze), Rechnung ohne Zahlungsziel.

Ich möchte nur wissen ob das so üblich ist auch wenn der Vorschlag nicht umsetzbar ist.
Danke und viele Grüße:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Während A kostenlose Grundrisschecks anbietet und es so ja auch war, bietet B nicht unbedingt kostenlos an, so wie ich es lese.
Er offeriert seine Dienstleistung, ihr nehmt an und somit die Dienstleistung in Anspruch, indem ihr ihm den Grundriss schickt. Dadurch kommt ein Auftrag zustande.
(Angebot - Annahme). Nur weil Anbieter A es kostenlos macht, ist es nicht generell so.
2 Std. Aufwandsentschädigung finde ich ok und nachvollziehbar, auch für Euch.
Ich habe es in meiner freiberuflichen Tätigkeit genauso gemacht. Ansonsten hätte ich wohl kaum etwas verdient ;)

Hinweis: es handelt sich bei Grundrissen weniger um Innenarchitektur, sondern um Aufgaben eines Architekten.
Innenarchitekten beschäftigen sich mit Wohfühlcharakter und Innendesign, Möblierung, Boden- und Wandbelägen und Interieur.

Als Aquise sehe ich den Auftrag nicht, denn ihr wolltet ja die Möglichkeiten abgecheckt haben (das war der Auftrag), und das hat A wie auch B getan, also Auftrag durchgeführt.
 
11ant

11ant

wir haben uns für ein noch nicht gebautes Haus interessiert, dessen Erdgeschoss für uns etwas „schwierig „ war und wie Meinungen bei der Kaufentscheidung brauchten. Also haben wir 2 Innenarchitekten kontaktiert. [...]
Wir haben uns aus diversen Gründen gegen die Immobilie entschieden. Nun flatterte eine Rechnung von Anbieter B rein über 2h Arbeit für Telefonat und Skizze.
Ich bin etwas verwirrt, da wir weder über Preis noch über eine konkrete vertragliche Beauftragung gesprochen haben. Wenn der Vorschlag nicht umsetzbar ist, war das Aquisegespräch aus meiner Sicht nicht erfolgreich (ähnlich Anbieter A).
Zunächst zur akuten Verwirrung: mir fehlt gerade die Zeit und Muße, die konkreten Threads dazu herauszusuchen, aber grundsätzlich wurde in diesem Forum die Thematik "einen Architektenvertrag kann man auch mündlich schließen" immer wieder ´mal erörtert. Die besondere Problematik "stillschweigend geschlossener Verträge" ist dabei natürlich, weder eine positive noch eine negative Erwartungsformulierung zu fixieren - mit dem hier erlebten Ergebnis der "Verwirrung". Geleistet hat der Architekt, und damit sein Honorar auch verdient. Nicht zu klären, welches Ergebnis man erwartet: dumm gelaufen, aber nicht Verschulden des Dienstleisters.

Aber "zurück" zum inhaltlichen Problem: Ihr habt Euch also (wieder) ein Angebot mit vorgegebenem und von Euch (ich habe noch nicht verstanden: in diesem Fall noch zu füllenden / oder wieder wie beim Letztenmal für Euch nur unter der Bedingung eigener Verbesserungsvorschläge schmackhaft zu machendem ?) Rahmen "angelacht" ? - dann müßte ich nach der Geschichte
https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrisshilfe-216qm-efh-mit-einliegerwohnung-doppelgarage.42787/
wohl leider sagen: abgehen wie Schmitz´ Katze tut Eure Lernkurve wohl nicht gerade ;-(
 
H

HilfeHilfe

Wer bestellt der zahlt.

Ich hatte schon erlebt das man einen Handwerker zum "schauen" beuaftragt hat und der dann die Anfahrt berechnet hat weil der Auftrag nicht kam.

Selbständigkeit heißt nicht Heilsarmee. Auch ein Architekt muss von etwas leben
 
kati1337

kati1337

Ich denke auch, dass 2h in dem Fall im Rahmen scheinen.

Tipp für die Zukunft: Generell sowas immer direkt im Vorfeld ansprechen. Ich hatte auch mal nen Energieberater bei einer Begehung dabei für eine Immobilie die wir dann doch nicht erworben haben. Habe gefragt was er dafür kriegt, er meinte das passt schon, er verbuche das unter Akquise, das koste nichts. Aber davon ausgegangen wäre ich jetzt pauschal nicht.
Da das nachvollziehbar schwer einzuschätzen ist, wo Akquise aufhört und Auftrag anfängt - einfach immer direkt fragen, da ist gar nichts dabei.
 
Zuletzt aktualisiert 16.02.2025
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