E
Evolith
Ich glaube "Erhalt Bauantrag" ist, wenn der Bauantrag dem TE vom GU zugeschickt wird. Also noch vor Einreichung beim Bauamt.
Frag den GU doch mal, welche Tätigkeiten hinter der zweiten Zahlung stecken. Dann wirst du einschätzen können, ob die Zahlung Sinn macht.
Wir haben immer darauf geachtet, auch wirklich die Gewerke nur zu zahlen, die dann erfolgt sind.
Frag den GU doch mal, welche Tätigkeiten hinter der zweiten Zahlung stecken. Dann wirst du einschätzen können, ob die Zahlung Sinn macht.
Wir haben immer darauf geachtet, auch wirklich die Gewerke nur zu zahlen, die dann erfolgt sind.