D
dertill
Der Unterschied kann 0€ sein, oder sehr groß. Das kommt auf das Haus an. Für KfW55 muss in der Regel der Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken erbracht werden, sonst erreicht man die vorgegebenen Werte nicht. Das kann bei Kellerabgängen und Arbeiten am Sockel für Mehraufwand sorgen oder vielleicht sind 2-3 cm mehr Dämmstärke notwendig. In der Anlagentechnik ergibt sich meist kein Unterschied.Gibt es eine aktuelle Schätzung, mit welchem Preis pro Quadrameter wir rechnen können, ggf. unterschieden zwischen KfW 55 (EE) und KfW 70 (EE)?
Was Kosten/Nutzen-Technisch Sinn macht, kann dir dein Energieberater im Laufe der Planung sagen.
Nein. Die KfW Schreibt eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vor, welche ausreicht um den Mindestluftwechsel bereitzustellen. Es gibt keine Pflicht jeden Raum damit auszustatten und auch keine Pflicht zu einer zentralen Anlage. Den notwendigen Luftwechsel kann der Energieberater ermitteln, darauf basierend wird dann ein geeignetes Gerät ausgewählt.Für den EE-Standard benötigt ihr außerdem eine zentrale Lüftungsanlage (9.000-13.000).
In der Regel reicht ein dezentrales Gerät mit Wärmerückgewinnung je Geschoss (z.B. Wohnzimmer und daneben das WC als Nebenraum anschließen und im OG das Bad und den Flur/Treppenhaus als Nebenraum anschließen) oder je ein Satz Pendellüfter pro Geschoss.