D
darksun
Hallo,
wir bauen mit Keller, es wird (bzw. wurde) ein Fertigkeller gesetzt.
Die Seitenwände und Deckenteile wurden aus Fertigbetonteilen angelufert und mit einem Kran in die richtige Position gehoben.
Beim Bauanlaufgespräch wurde vermerkt, das anstelle dem 50t Kran ein 80t Kran notwendig werden könnte, "Klarheit erst nach Besichtigung durch Kranfirma".
Wichtig, denn im Pauschalpreis ist nur ein 50t Kran inkludiert!
Für mich war damals schon unklar, warum ein größerer Kran notwendig werden sollte, kommt der Kran doch recht nah bis an die Bodenplatte ran.
Tatsächlich stand er 6,50m nun von der Bodenplatte entfernt, hätte aber ohne Probleme bis auf 4 Meter an die Bodenplatte fahren können. (was ja eher ein "normaler" Abstand ist für einen Kran zur Bodenplatte, oder ist "standard", das ein solcher Kran (mit Ausleger dann 6m Breit!) bis auf 2m an eine Bodenplatte fahren können muss?)
Vermutlich war dem Kellerbauer die Krangröße egal, weil wir als Bauherren ja diese Mehrkosten zahlen müssen.
Die Kranfirma will mir gegenüber sich nicht äußern, da ich ja nicht der Auftraggebern war (das ist die Kellerfirma)
Auch wurde uns im Vorfeld nicht das Ergebnis der "Besichtigung" mitgeteilt. Vielmehr kam nach der Kellerstellung nun eilig per mail ein Nachtrag mit der Bitte, schnellstmöglich diese Kosten zu bestätigen, weil ja die Kellerstellung für Ende März geplant sei (?! Der Keller steht aber schon seit einem Tag !!).
Der Vorarbeiter meinte auch, der große 80t Kran sei notwendig, weil die Kellerwände so schwer seien, und nicht wegen der Länge des notwendigen Kranauslegers.
Gibt es hier jemanden, der sich mit 50t oder 80t Kräne auskennt und die Baustelle (Luftbildaufnahme vorhanden mit Bodenplatte und Kran) "beurteilen" kann/möchte ?
Geht immerhin um 4.000 Euro, die Nachgefordert werden ....
wir bauen mit Keller, es wird (bzw. wurde) ein Fertigkeller gesetzt.
Die Seitenwände und Deckenteile wurden aus Fertigbetonteilen angelufert und mit einem Kran in die richtige Position gehoben.
Beim Bauanlaufgespräch wurde vermerkt, das anstelle dem 50t Kran ein 80t Kran notwendig werden könnte, "Klarheit erst nach Besichtigung durch Kranfirma".
Wichtig, denn im Pauschalpreis ist nur ein 50t Kran inkludiert!
Für mich war damals schon unklar, warum ein größerer Kran notwendig werden sollte, kommt der Kran doch recht nah bis an die Bodenplatte ran.
Tatsächlich stand er 6,50m nun von der Bodenplatte entfernt, hätte aber ohne Probleme bis auf 4 Meter an die Bodenplatte fahren können. (was ja eher ein "normaler" Abstand ist für einen Kran zur Bodenplatte, oder ist "standard", das ein solcher Kran (mit Ausleger dann 6m Breit!) bis auf 2m an eine Bodenplatte fahren können muss?)
Vermutlich war dem Kellerbauer die Krangröße egal, weil wir als Bauherren ja diese Mehrkosten zahlen müssen.
Die Kranfirma will mir gegenüber sich nicht äußern, da ich ja nicht der Auftraggebern war (das ist die Kellerfirma)
Auch wurde uns im Vorfeld nicht das Ergebnis der "Besichtigung" mitgeteilt. Vielmehr kam nach der Kellerstellung nun eilig per mail ein Nachtrag mit der Bitte, schnellstmöglich diese Kosten zu bestätigen, weil ja die Kellerstellung für Ende März geplant sei (?! Der Keller steht aber schon seit einem Tag !!).
Der Vorarbeiter meinte auch, der große 80t Kran sei notwendig, weil die Kellerwände so schwer seien, und nicht wegen der Länge des notwendigen Kranauslegers.
Gibt es hier jemanden, der sich mit 50t oder 80t Kräne auskennt und die Baustelle (Luftbildaufnahme vorhanden mit Bodenplatte und Kran) "beurteilen" kann/möchte ?
Geht immerhin um 4.000 Euro, die Nachgefordert werden ....