Hallo Elaine,
so einfach ist Ihre Frage nicht zu beantworten.
Wenn Ihr Nettoeinkommen (bei Kurzarbeit) ausreicht, um Ihre Miete, Ihren weiteren Zahlungsverpflichtungen, sowie die neue Kreditrate tragen zu können, spricht nichts gegen eine Kreditgewährung bei Kurzarbeit.
Wenn sich dadurch allerdings eine Liquiditätsunterdeckung ergibt, werden Sie keinen Kredit erhalten.
Eine Ausnahme gibt es vielleicht noch: Wenn die Kurzarbeit bei Ihnen befristet ist und Ihr Arbeitgeber Ihnen bestätigt, dass danach wieder das vorherige Nettogehalt fließt!
Viele Grüße
M. Thiemann