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Das ganze sollte unproblematisch für dich sein. Wie hier bereits besprochen ist die rangrichtig eingetragene Grundschuld lediglich eine Auszahlungsvoraussetzung. Für die Kreditentscheidung fordern Banken natürlich Grundbuchauszüge an, da im Grundbuch auch wertmindernde Rechte bestehen könnten. Davon gehe ich bei bisheriger Nutzung als landwirtschaftliche Fläche jedoch nicht aus. Der aktuelle Grundbuchauszug (vor Vermesserung) sollte dir durch deinen Grundstückskaufvertrag vorliegen und kann an die Bank weitergeleitet werden.
Wenn die Bank zwingend jetzt schon die Grundschuld bestellen möchte geht das theoretisch auch. Vereinfacht gesagt bezieht sich dann auf eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem bisherigen Gesamtgrundstück und zeichnet die Fläche ein welche euch zukünftig gehören wird. Das ist m.E. nach aber absolut unüblich im Privatkundenbereich.
Wenn die Bank zwingend jetzt schon die Grundschuld bestellen möchte geht das theoretisch auch. Vereinfacht gesagt bezieht sich dann auf eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem bisherigen Gesamtgrundstück und zeichnet die Fläche ein welche euch zukünftig gehören wird. Das ist m.E. nach aber absolut unüblich im Privatkundenbereich.