A
Aloadihoa
Hallo,
meinem Architektenvertrag liegt der Mustervertrag der Architektenkammer BaWü zugrund. Aktuell fülle ich diesen aus. Mein Architekt wünscht, dass er ebenfalls jederzeit den Vertrag kündigen kann, nicht nur bei wichtigem Grund. Laut ihm sei es nur fair, wenn sich zwei Parteien, die aus welchem Grund auch immer nicht zusammenpassen, sich trennen können.
Prinzipiell wüsste ich nicht was ich dagegen haben sollte, ich würde dann aber die 60/40-Klausel Streichen wollen, so dass nur für erbrachte Leistungen abgerechnet werden darf.
Was haltet ihr von der Sache?
meinem Architektenvertrag liegt der Mustervertrag der Architektenkammer BaWü zugrund. Aktuell fülle ich diesen aus. Mein Architekt wünscht, dass er ebenfalls jederzeit den Vertrag kündigen kann, nicht nur bei wichtigem Grund. Laut ihm sei es nur fair, wenn sich zwei Parteien, die aus welchem Grund auch immer nicht zusammenpassen, sich trennen können.
Prinzipiell wüsste ich nicht was ich dagegen haben sollte, ich würde dann aber die 60/40-Klausel Streichen wollen, so dass nur für erbrachte Leistungen abgerechnet werden darf.
Was haltet ihr von der Sache?