Kündigung Hausvertrag Fertighausbau - Schadensersatzansprüchen?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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Otus11

Den §648a (5) Baugesetzbuch hatte ich auch schon durchgelesen, nur was ist ein wichtiger Grund?
Der wichtige Grund muss vor allem aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen (typischer Fall: UN bekommt Mängel nicht behoben oder sitzt das aus, macht nach erfolgloser Fristsetzung nix, ist Pleite. Hier ggf.: Er hat keine Grundstücke - schuldet nach Vertrag aber eines (was dann ggf. schon wieder Bauträgergeschäft wäre...). Muss ich mir nach VT das Grundstück selber suchen, greift das nicht durch.

Der Rest steht im § 648a I 2: Baugesetzbuch:
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann.

=> Es kommt also auf die Umstände des Einzelfalles und die Zumutbarkeit einer Fortsetzung an.

Saloppe Prüffrage: Wird das jemals noch was?

**Edit:
Freilich kann man den VT auch "einvernehmlich Aufheben" und auch gern danach fragen...
Friede, Freude, Eicherkuchen und Ponyhof.
Sinn und Zweck der Klausel ist freilich genau ein anderer (nur gegen Geld -> eigenes Geschäftsmodell?). Ggf. ist die 10 % Klausel als pauschaler Schadenersatz ja auch AGB-rechtlich unwirksam; 5 % bleiben als Delta aber ggf. stehen)
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Caspar2020

Wir haben unseren Werkvertrag einfach schriftlich formlos kündigen. Nach 2 Woche kam Post von den und wir waren raus

Wir hatten aber zusätzlich zum Werkvertrag nen extra Wisch mit 2 Vorbehalten; die auf Grundstück und Finanzierung abgestellt waren. Sprich, hätten wir das Haus bauen wollen, hätten wir diese Vorbehalte ausräumen müssen.
 
M

Manni0815

Danke an alle für die Hilfe :-)

Habt ihr keine Rechtsschutzversicherung?
Doch haben wir, aber Baurechtsschutz wird laut Versicherungsmakler in keiner RS-Versicherung abgedeckt.

Den Rat mit der Kündigung würde ich mir gut überlegen und den Rat annehmen und einen Juristen konsultieren
Ja das wird wohl die beste Lösung sein. Ich bin jedoch noch am überlegen ob ich evtl. vorab noch bei der Kundenbetreuung anrufen soll und mal nachhöre was mich in dem Fall der Kündigung erwarten wird, also so ganz allgemein. Vielleicht stimmt es ja auch und die sind kulant und ich kann kostenlos kündigen wie der Berater gesagt hat. Davon geh ich jedoch nicht unbedingt ;-)

Wir haben unseren Werkvertrag einfach schriftlich formlos kündigen. Nach 2 Woche kam Post von den und wir waren raus

Wir hatten aber zusätzlich zum Werkvertrag nen extra Wisch mit 2 Vorbehalten; die auf Grundstück und Finanzierung abgestellt waren. Sprich, hätten wir das Haus bauen wollen, hätten wir diese Vorbehalte ausräumen müssen.
Einen solchen Vorbehalt haben wir leider nicht in Schriftform vorliegen, wurde halt alles nur mündlich besprochen (3-Säulen-Modell, angeblich jederzeit kostenfrei kündbar) und vom Berater aufgemalt und das wollte/durfte er uns nicht mitgeben.
 
11ant

11ant

Vielleicht stimmt es ja auch und die sind kulant und ich kann kostenlos kündigen wie der Berater gesagt hat. Davon geh ich jedoch nicht unbedingt ;-)
Und sonst auch niemand. Zweitens, wozu sonst die Vertragsstrafe, und erstens
Einen solchen Vorbehalt haben wir leider nicht in Schriftform vorliegen, wurde halt alles nur mündlich besprochen (3-Säulen-Modell, angeblich jederzeit kostenfrei kündbar) und vom Berater aufgemalt und das wollte/durfte er uns nicht mitgeben.
Das gibt der ja aus gutem Grund nicht mit, damit die Verbundenheit der "Säulen" in Deiner nichtbeweisbaren Erinnerung bleibt.
 
V

vedo0606

Hallo,

dieses Thema wurde ja eigentlich schon zu Hauf angesprochen, jedoch haben wir noch keine abschließenden Bemerkungen gefunden, d.h. die Forumsmitglieder, die kündigen wollten bzw. gekündigt haben, haben leider nicht weiter mitgeteilt wie sie sich letztlich mit dem jeweiligen Hausanbieter verständigt/geeinigt haben. Daher würden wir uns generell über Rückmeldung freuen wie das Ganze bei den Betroffenen letztlich ausgegangen ist und erhoffen uns auch Ratschläge mit evtl. Lösungsansätzen.

Kurz zu unserem Fall:
Wir hatten ein Verkaufsgespräch bei dem uns das Musterhaus vorgestellt wurde sowie der grobe Rahmen und unsere Vorstellungen für den Bau eines Fertighauses abgesteckt wurden.
Beim 2. Verkaufsgespräch eine Woche später wurde uns mündlich zugesagt, dass der Fertighausanbieter verschiedene Grundstücke in der Gegend in der wir bauen möchten zur Verfügung hätte und im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde uns dann ein Angebot für den Hausbau vorgelegt (auf Grundlage unserer Angaben im 1. Verkaufsgespräch) und vor Unterschrift besprochen, in dem dieses Grundstück zusätzlich zu den Kosten für das Haus einkalkuliert wurde.

Da wir kein Grundstück hatten und sich das ganze gut angehört hat, haben wir uns vom Verkaufsberater „überrumpeln“ lassen und, naiv wie wir waren und wie wir jetzt wissen, einen Hausvertrag unterschrieben. vorher (wie in mehreren anderen Fällen hier im Forum schon beschrieben und natürlich nur mündlich), dass es sich lediglich um einen Vorvertrag handeln würde und das Unternehmen sich lediglich rechtlich absichern möchte, damit wir das Grundstück, welches sie uns nach Vertragsunterzeichnung anbieten, nicht mit einem anderen Anbieter bebauen können. Es kam zu keiner Zeit zur Sprache, dass der Anbieter keine Grundstücke hat!

Der Verkaufsberater versicherte uns in diesem Gespräch außerdem, dass wir jederzeit kostenlos von diesem Vertrag zurücktreten könnten, wenn wir kein Grundstück hätten oder die Finanzierung nicht steht (wie ebenso in mehreren anderen Fällen hier im Forum schon beschrieben und natürlich nur mündlich).
Auf meine Rückfrage wo das denn in den AGB stehe verwies er mich auf §6 – Bau und Liefervoraussetzungen, in dem es darum geht, dass das Unternehmen erst verpflichtet ist die Leistungen zu erbringen wenn der Bauherr allen seinen Verpflichtungen (wie bspw. Baugenehmigung) nachgekommen ist. Er meinte dann, dass dieser Passus auch impliziert, dass wir jederzeit zurücktreten könnten wenn o.g. Fälle eintreten.
Wir haben jedoch stand heute weder ein Grundstück, noch steht eine Finanzierung. Der Anbieter hat natürlich, entgegen der irreführenden Aussagen des Beraters, keine Grundstücke. Uns wurden lediglich die Grundstücke aus Immobilienportalen aufgezeigt, die wir selbst schon gesehen hatten und die nicht unseren Vorstellungen entsprochen haben.

Jetzt meine eigentliche Frage:
Dies scheint ja in der Branche eine übliche Masche zu sein (eigentlich würde ich sagen Vortäuschung falscher Tatsachen, aber da nur im Verkaufsgespräch mündlich erwähnt, kann ich ja leider nichts beweisen) und dagegen müsste man doch vorgehen können. Haben wir hier irgendwelche Aussichten ohne Schadensersatzforderungen aus diesem Vertrag heraus zu kommen?
Und wenn nicht, kann der Anbieter hier auf den in den AGB erwähnten 10% der angegebenen Kosten bestehen? Laut §648 wären es ja lediglich „5 vom Hundert“? Es wurden bis auf einige Telefonate mit dem Verkaufsberater, sowie der Einzeichnung des Hauses im Bauplan ein möglichen Grundstückes wohl durchgeführt von einem Architekten, sonst keine Leistung seitens dem Anbieter erbracht.

Wir wollten zunächst die Möglichkeiten des Forums und die Erfahrungen der Community nutzen, bevor wir uns letztlich an einen Anwalt wenden. Bitte schreibt auch keine Antworten bezugnehmend auf unsere Naivität und Gutgläubigkeit, wir wissen selber, dass wir hierbei ziemlichen Mist gebaut haben :-(

Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten!
Hallo Manni0815,
ich habe das gleiche Problem. Wie haben Sie es gelöst? Oder mußten Sie es bezahlen?
 
11ant

11ant

Hallo Manni0815,
ich habe das gleiche Problem. Wie haben Sie es gelöst? Oder mußten Sie es bezahlen?
@Manni0815 (aktuell: zuletzt gesehen 26 Juni 2018) gehört hier leider nicht zu den regelmäßigen Besuchern. Was bedeutet denn genau "das gleiche Problem": daß eine (durch einen freien Handelsvertreter) mündlich mehrfach beteuerte auflösende Bedingung nie Eingang in den schriftlichen Vertrag mit der Baufirma fand ?
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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