Kurzcheck Finanzierung - Kauf von Privat

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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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mello00

@Uwe82

Hier war ich mir bisher sehr sicher dass das geht. Die Ehefrau des Verkäufers lebt z.B. in Deutschland (steht zu 50% im GB) und könnte ihren Ehemann auch ohne Vollmacht einfach vertreten. Der Ehemann müsste dann im Ausland nur bestätigen, z.B. in der Botschaft. Es würde wohl auch durch sonstige Dritte relativ unproblematisch gehen.

Bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege.
 
Uwe82

Uwe82

Genau das ging bei uns ohne Vollmacht nicht. Meine Frau war krank und konnte deswegen nicht erscheinen. Sie hätte später vorbeikommen können und unterschreiben.
 
M

mello00

@Uwe82
Ich dachte auch bisher, dass nichtmal Käufer oder Verkäufer physisch anwesend sein müssten und sich komplett durch Dritte vertreten lassen können. Ich frage aber nochmal den Notar.
 
Musketier

Musketier

Ich denke die Lösung von @Bauexperte ist bewußt so gewählt, dass jeder der Interesse hat, sich den Link selber zusammenstellen kann. Auch wenn die AGBs Links explizit verbieten, unterscheiden wir schon zwischen Links auf Informationsseiten und Links zu Werbezwecken.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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