M
mello00
@Uwe82
Hier war ich mir bisher sehr sicher dass das geht. Die Ehefrau des Verkäufers lebt z.B. in Deutschland (steht zu 50% im GB) und könnte ihren Ehemann auch ohne Vollmacht einfach vertreten. Der Ehemann müsste dann im Ausland nur bestätigen, z.B. in der Botschaft. Es würde wohl auch durch sonstige Dritte relativ unproblematisch gehen.
Bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege.
Hier war ich mir bisher sehr sicher dass das geht. Die Ehefrau des Verkäufers lebt z.B. in Deutschland (steht zu 50% im GB) und könnte ihren Ehemann auch ohne Vollmacht einfach vertreten. Der Ehemann müsste dann im Ausland nur bestätigen, z.B. in der Botschaft. Es würde wohl auch durch sonstige Dritte relativ unproblematisch gehen.
Bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege.