A
Alfgard
Hallo zusammen,
mich würde mal die Machbarkeit und die Sinnhaftigkeit folgender Vorgehensweise interessieren:
Vater verkauft Haus an Sohn 1 und dieser Verkauf das Haus kurzfristig an Sohn 2.
In welchem zeitlichen Rahmen ist sowas machbar? Also 2 Notartermine und 2 x Grundbucheintragung.
Und welche Kosten entstehen?
Hintergrund ist wohl die Schaffung der Fördervoraussetzungen für das Baukindergeld.
M.E. lohnt sich bei einem Kind und demnach einer Fördersumme von 12.000,00 Euro der Aufwand nicht, da die Kosten für die 2 Übertragungen wohl die Fördersumme nahezu erreichen könnten.
Zudem stehen dann die ganzen schenkungs- und erbrechtlichen Fragestellungen zusätzlich im Raum, wenn nicht für den Verkehrswert verkauft wird.
mich würde mal die Machbarkeit und die Sinnhaftigkeit folgender Vorgehensweise interessieren:
Vater verkauft Haus an Sohn 1 und dieser Verkauf das Haus kurzfristig an Sohn 2.
In welchem zeitlichen Rahmen ist sowas machbar? Also 2 Notartermine und 2 x Grundbucheintragung.
Und welche Kosten entstehen?
Hintergrund ist wohl die Schaffung der Fördervoraussetzungen für das Baukindergeld.
M.E. lohnt sich bei einem Kind und demnach einer Fördersumme von 12.000,00 Euro der Aufwand nicht, da die Kosten für die 2 Übertragungen wohl die Fördersumme nahezu erreichen könnten.
Zudem stehen dann die ganzen schenkungs- und erbrechtlichen Fragestellungen zusätzlich im Raum, wenn nicht für den Verkehrswert verkauft wird.