Kurzfristige Zwischenübertagung möglich

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A

Alfgard

Hallo zusammen,

mich würde mal die Machbarkeit und die Sinnhaftigkeit folgender Vorgehensweise interessieren:

Vater verkauft Haus an Sohn 1 und dieser Verkauf das Haus kurzfristig an Sohn 2.

In welchem zeitlichen Rahmen ist sowas machbar? Also 2 Notartermine und 2 x Grundbucheintragung.

Und welche Kosten entstehen?

Hintergrund ist wohl die Schaffung der Fördervoraussetzungen für das Baukindergeld.

M.E. lohnt sich bei einem Kind und demnach einer Fördersumme von 12.000,00 Euro der Aufwand nicht, da die Kosten für die 2 Übertragungen wohl die Fördersumme nahezu erreichen könnten.

Zudem stehen dann die ganzen schenkungs- und erbrechtlichen Fragestellungen zusätzlich im Raum, wenn nicht für den Verkehrswert verkauft wird.
 
M4rvin

M4rvin

Verstehe jetzt den Sinn noch nicht ganz...
Sohn 1 kauft das Haus, meldet sich dort mit seinem Kind an, beantragt das Baukindergeld und das gleiche dann mit Sohn 2?
 
H

HilfeHilfe

bei verkauf innerhalb der Familie entfällt das baukindergeld.

hier hat solche Trickserien die KFW erkannt und nachgebessert
 
N

nordanney

Es fallenn doppelte Notar- und Grundbuchkosten an. AV könnte man sich sparen. Grunderwerbsteuer fällt nur 1x an (bei Geschwistern keine Befreiung, da nicht in gerader Linie miteinander verwandt). Kannst das ja im I-Net mal nachrechnen.
Der Notar wird allerdings seine Rechnung am Wert des Objekte festmachen, nicht am vereinbarten Kaufpreis.

Zum BauKG hat HilfeHilfe ja schon was geschrieben.
 
A

Alfgard

Merci für die Rückmeldungen.

Denke die Kosten rechnen sich nicht.

Das mit dem Baukindergeld stimmt aber nicht.

Ausgeschlossen ist eindeutig nur Verkauf in gerader Linie.

Bruder zu Bruder sind nicht gerade Linie. Die Möglichkeit wurde von der KfW auch tel. bestätigt.

Wie geschrieben, dürfte diese Alternative aufgrund der hohen Kosten nicht zur "Umgehung" taugen.

Außer man hat ggf. so viele Kinder, dass sich der Aufwand und die Kosten wieder lohnen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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