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MayrCh
Die Lage der maßgeblichen Immissionsorte, auf welche die Immissionsrichtwerte anzuwenden sind, sind in der TA Lärm klar und eindeutig festgelegt. Mehr gibts dazu seriöserweise nicht zu sagen.im Grunde kann jeder stelle der bezugspunkt sein
Naja, so richtig ruhig ist das nicht, im Gegenteil. Ich habe bereits in Luxushotels und -Wohnungen Sachverständigenmessungen durchgeführt, bei denen sich die Bewohner über Geräusche aus einem Diskothekenbetrieb gestört fühlten. Hier waren die gemessenen Pegel (nicht Beurteilungspegel!) weit unter 30 dB(A), an Nachtruhe war aber wegen der impulshaltigkeit der Geräusche keinesfalls zu denken. In einer ruhigen Wohnung dürften Nachts etwa 25 bis 30 dB(A) anliegen, jedoch nicht deutlich mehr.Zum Vergleich: 45dB(A) herrschen IN einer ruhigen(!) Wohnung.
Back2Topic:
Wenn sich der Nachbar gestört fühlt, muss er den Nachweis führen, dass es tatsächlich zu laut ist. Diesen Nachweis führt er nicht mit irgendwelchen Smartphone-Apps, sondern unter Einbeziehung einer §29b-Messstelle.