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Es können auch so simple Sachen wie Mörtelreste in der sehr schmalen Fuge sein. Dadurch wären beide Doppelhaushälfte akustisch gekoppelt. Vermutlich kann das ein Fachmann mit einem gewissen Aufwand herausfinden.
Ein Mangel ist eine Abweichung vom Soll. Solange das Soll nicht bekannt, ist es müssig, einen Mangel zu interpretieren.
Somit müsste @Denex07 zuerst mal rausfinden, was zunächst von Seiten Vermieter geschuldet ist hinsichtlich Schallschutz. Quelle hierzu wären der Mietvertrag, Exposé, Baubeschreibungen etc.