11ant
Gestaltungsmißbrauch vielleicht, wenn man es für sich behält.Und genau das dürfte Steuerhinterziehung sein.
Gestaltungsmißbrauch vielleicht, wenn man es für sich behält.Und genau das dürfte Steuerhinterziehung sein.
Das ist eine den Kaufpreis betreffende Nebenanrede und somit beurkundungspflichtig. Solche Nebenanreden können den ganzen Kauf nichtig machen.Das meinte wohl den "Besserungsschein", also die Verabredung über einen Kaufpreisnachschlag nach erlebter Veredelung zu Bauland. Den muß der Notar nicht mitbeurkunden, nur den Grundstückskauf an sich.
t, die in den Außenbereich fallen
Also bleibst es Außenbereich; aber ihr dürft nach §35 Bebauen?Baugenehmigung bekommen können.
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