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Hallo zusammen,
wir planen derzeit den Bau eines Einfamilienhauses, welches wir gerne mit einer ca. 2,5 Meter breiten Zufahrt zur 35 Meter entfernt liegenden Gemeindestraße verbinden möchten.
Soll heißen, dass wir auf unserem Grundstück zwischen der öffentlichen Straße und unserem Haus eine Zufahrt in dieser Länge anlegen möchten.
Unser Hausverkäufer wies uns darauf hin, dass Auffahrten über 9 Meter Länge stets einer Einverständniserklärung des Nachbarn bedürfen.
Ich sehe diese Aussage kritisch, da ich mir Sinn und Zweck einer solchen Regelung nicht vorstellen kann.
Ist jemandem im Forum diese Regelung bekannt und wo ist sie ggf. niedergeschrieben.
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
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wir planen derzeit den Bau eines Einfamilienhauses, welches wir gerne mit einer ca. 2,5 Meter breiten Zufahrt zur 35 Meter entfernt liegenden Gemeindestraße verbinden möchten.
Soll heißen, dass wir auf unserem Grundstück zwischen der öffentlichen Straße und unserem Haus eine Zufahrt in dieser Länge anlegen möchten.
Unser Hausverkäufer wies uns darauf hin, dass Auffahrten über 9 Meter Länge stets einer Einverständniserklärung des Nachbarn bedürfen.
Ich sehe diese Aussage kritisch, da ich mir Sinn und Zweck einer solchen Regelung nicht vorstellen kann.
Ist jemandem im Forum diese Regelung bekannt und wo ist sie ggf. niedergeschrieben.
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
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