D
D.Loper
Guten Morgen,
ich habe ein Problem. Wir bauen ein Haus mit einer Schwedenbodenplatte (Lastabtragende Dämmung unter dem Beton - Nur auf einer Seite ein Streifenfundament wegen der Garage, die am Haus angebaut wird.
Nun war die Erdarbeitenfirma da und hat meiner Meinung nach einen Fehler gemacht.
Er hat den Grund gemäß Bodengutachten bis zur tragfähigen Schicht ausgebuddelt und dann 1,9m hoch bis auf Straßenniveau mit F1-Schotter verdichtet aufgefüllt. ABER:
Dieses Polster ist rundumlaufend nur 50cm größer als die Hausgrundfläche.
(Haus hat 11,5 x 9m / Das Gründungspolster hat 12,5 x 10m)
Ich habe vor langer Zeit mal gehört, dass ein Gründungspolster immer um die Größe seiner Höhe pro Hausseite größer sein muss als das Haus.
Hier hätte also : 15,3 x 12,8m gebaut werden müssen.
Mein Architekt meint ich solle den Statiker fragen. Der Statiker sagt ich muss zum Bodenplattenhersteller um das abzuklären. – Dieser wiederum sagt das der Tiefbauer alles wissen müsste. TOLL. Jeder lässt mich hängen und ich wette jeder weiß es.
Ich habe parallel dazu einen Sachverständigen beauftragt, der aber erst am 27.01. zur Baustelle kommen kann. Bis dahin ist Baustopp.
Die Erdarbeitenfirma meint das reicht aus, weil mein Haus nicht so schwer wird wie andere, da ich aus Holz baue und die Bodenplatte die Last gleichmäßig in den Grund abträgt und nicht im normalen Lastabtragungswinkel. – Er sich keiner Schuld bewusst.
Ich frage hier vorab vorsichtig nach, ob jemand Erfahrungsgemäß was sagen kann, was passieren wird. Oder vielleicht hatte ja jemand schon mal etwas ähnliches.
Danke + LG
ich habe ein Problem. Wir bauen ein Haus mit einer Schwedenbodenplatte (Lastabtragende Dämmung unter dem Beton - Nur auf einer Seite ein Streifenfundament wegen der Garage, die am Haus angebaut wird.
Nun war die Erdarbeitenfirma da und hat meiner Meinung nach einen Fehler gemacht.
Er hat den Grund gemäß Bodengutachten bis zur tragfähigen Schicht ausgebuddelt und dann 1,9m hoch bis auf Straßenniveau mit F1-Schotter verdichtet aufgefüllt. ABER:
Dieses Polster ist rundumlaufend nur 50cm größer als die Hausgrundfläche.
(Haus hat 11,5 x 9m / Das Gründungspolster hat 12,5 x 10m)
Ich habe vor langer Zeit mal gehört, dass ein Gründungspolster immer um die Größe seiner Höhe pro Hausseite größer sein muss als das Haus.
Hier hätte also : 15,3 x 12,8m gebaut werden müssen.
Mein Architekt meint ich solle den Statiker fragen. Der Statiker sagt ich muss zum Bodenplattenhersteller um das abzuklären. – Dieser wiederum sagt das der Tiefbauer alles wissen müsste. TOLL. Jeder lässt mich hängen und ich wette jeder weiß es.
Ich habe parallel dazu einen Sachverständigen beauftragt, der aber erst am 27.01. zur Baustelle kommen kann. Bis dahin ist Baustopp.
Die Erdarbeitenfirma meint das reicht aus, weil mein Haus nicht so schwer wird wie andere, da ich aus Holz baue und die Bodenplatte die Last gleichmäßig in den Grund abträgt und nicht im normalen Lastabtragungswinkel. – Er sich keiner Schuld bewusst.
Ich frage hier vorab vorsichtig nach, ob jemand Erfahrungsgemäß was sagen kann, was passieren wird. Oder vielleicht hatte ja jemand schon mal etwas ähnliches.
Danke + LG