Lastausbreitungswinkel bei Fundament Missachtet

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D

D.Loper

Guten Morgen,

ich habe ein Problem. Wir bauen ein Haus mit einer Schwedenbodenplatte (Lastabtragende Dämmung unter dem Beton - Nur auf einer Seite ein Streifenfundament wegen der Garage, die am Haus angebaut wird.
Nun war die Erdarbeitenfirma da und hat meiner Meinung nach einen Fehler gemacht.

Er hat den Grund gemäß Bodengutachten bis zur tragfähigen Schicht ausgebuddelt und dann 1,9m hoch bis auf Straßenniveau mit F1-Schotter verdichtet aufgefüllt. ABER:

Dieses Polster ist rundumlaufend nur 50cm größer als die Hausgrundfläche.
(Haus hat 11,5 x 9m / Das Gründungspolster hat 12,5 x 10m)
Ich habe vor langer Zeit mal gehört, dass ein Gründungspolster immer um die Größe seiner Höhe pro Hausseite größer sein muss als das Haus.

Hier hätte also : 15,3 x 12,8m gebaut werden müssen.

Mein Architekt meint ich solle den Statiker fragen. Der Statiker sagt ich muss zum Bodenplattenhersteller um das abzuklären. – Dieser wiederum sagt das der Tiefbauer alles wissen müsste. TOLL. Jeder lässt mich hängen und ich wette jeder weiß es.

Ich habe parallel dazu einen Sachverständigen beauftragt, der aber erst am 27.01. zur Baustelle kommen kann. Bis dahin ist Baustopp.

Die Erdarbeitenfirma meint das reicht aus, weil mein Haus nicht so schwer wird wie andere, da ich aus Holz baue und die Bodenplatte die Last gleichmäßig in den Grund abträgt und nicht im normalen Lastabtragungswinkel. – Er sich keiner Schuld bewusst.

Ich frage hier vorab vorsichtig nach, ob jemand Erfahrungsgemäß was sagen kann, was passieren wird. Oder vielleicht hatte ja jemand schon mal etwas ähnliches.

Danke + LG
 
D

D.Loper

ach ja, was der Erdarbeitenbauleiter auch noch sagte ist, dass alles OK ist, da der dynamische Lastplattendruckversuch 2x Bestwerte gebracht hat. (Da war er mächtig stolz darauf)
 
R

Rübe1

Was sagt das Baugrundgutachten zur Verfüllung?

Wer hat Füllmaterial festgelegt?

Wer hat wem welche Aufträge vergeben?
 
D

D.Loper

Der Gutachter hat klar gesagt das er zum Lastausbreitungswinkel nichts sagen kann, er meinte das er im Gutachten nur darauf hinweisen muss, dass er zu beachten ist.
Das Füllmaterial wurde von der Bodenplatte festgelegt. Es hieß F1-Schotter alle 20cm verdichtet. (Im Gutachten steht "Tragschichtmaterial - Kies" - Der Tiefbauer sagte das ist das gleiche)
Ich habe dem Tiefbauer und dem Gutachter die Aufträge gegeben. Aber immer alles nach Rücksprache mit allen anderen, also ich habe keine einzige Entscheidung selbst getroffen.
 
T21150

T21150

Bei uns wurde ein Last-Ausbreitungs-Winkel mit etwa 80 cm Breite hergestellt. 50 cm hätten es auch getan.

Unser Tiefbauer war tatsächlich vom Fach (und ging noch auf #-Sicher) und wäre dem so, wie Du behauptest, dann hätte unsere Gründung an manchen Stellen gar nicht mehr aufs Grundstück gepasst. Ich halte das also ehrlich gesagt für ein Gerücht.

Wenn die Auffüllung mit Schotter gemäß den Vorgaben des Boden-Gutachtens gemacht worden ist, sollte das bei Dir an der Baustelle bei einem Holz-Ständerhaus ok sein.

Gruß
Thorsten

PS: Bei der Installation von Gas/Wasser/Strom hat dann seinerzeit die nette Stadt in 5 cm von der Hauswand installiert. Wahnsinn!!. Den Winkel dabei auf einer Seite über 4 m hinweg komplett zerstört. War ein Riesenärger, bis die das alles repariert und anders verlegt hatten.....
 
D

D.Loper

Also das hat uns mal vor geraumer Zeit ein RWE Bauberater gesagt. Das ist offenbar auch abhängig von der Höhe des Gründungspolsters. Wenn du 80cm um dein Haus drumherum hast, wirst du maximal 80cm aufgeschüttet haben oder?

In einem Bodenberater von RWE steht das auch.

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Guten Tag,

link entfernt; bitte beachte die Forenregeln.

Vielen Dank!
Bauexperte
 
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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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