Von einer automatischen Baugenehmigung nach Fristablauf ist mir nichts bekannt.
Kannst du mir sagen, wo ich das nachlesen kann?
Wie gesagt, man erhält keine Baugenehmigung. Sondern die Feststellung, dass ein Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben nicht erforderlich ist.
Dieses Vorgehen hat nicht nur Vorteile. Bauherr und Fachplaner halten für die Korrektheit des Vorhabens den Kopf hin. Auch kann man keine wesentlichen Abweichungen nachreichen. Sobald Änderungen da sind, ist sofort die Grundlage des Baus entzogen (dh. Baustopp) und das Verfahren noch mal zu durchlaufen.
Es ist quasi der Expresszug, aber wer unterwegs abspringt muss wieder ganz von vorne anfangen.
§67 Bauordnung NRW
Rot-Grün in NRW wollten dies übrigens mit der neuen Fassung der Landesbauordnung einstampfen. Warum auch immer. Schwarz-Gelb hat darüber ein Moratorium verhängt. Bis Ende 2018 geht das Freistellungsverfahren noch da die alte Landesbauordnung weiter gilt. Das Moratorium hat aber das Ziel, das Freistellungsverfahren zu erhalten (s. Koalitionsvertrag).