Leichte Baumängel - wie ist das korrekte rechtliche Vorgehen?

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Leichte Baumängel - wie ist das korrekte rechtliche Vorgehen?
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Bauexperte

Hallo Uwe,

Erst wo es offiziell geworden ist, kam Bewegung in die Sache. Ich hatte vor dem Brief auch erst etwas Muffe, was damit Bewegung gerät und ob da jemand beleidigt reagiert, aber davon muss man sich wohl frei machen ;)
Ja, das sollte ein jeder tun!

Das "Problem" ist - aus meiner Sicht, zum großen Teil das www und die vielen negativen Berichte darin. Nicht jeder kontrolliert negative Berichterstattung, wie wir es hier tun; es ist enorm viel Arbeit und vieles erblickt in unserer moderierten Rubrik zu einem Anbieter "x", überhaupt nicht das Licht der Öffentlichkeit**. Der geneigte User mag sich selbst die Frage beantworten, weshalb das so ist.

Ich vermute, daß Dein Garagenanbieter erst auf Dein Schreiben reagiert hat, weil er enorm viel Aufträge abzuarbeiten hat; da wird alles _vermeintlich_ unverbindliche, was nicht einen Auftrag zur Folge haben "könnte", immer erst beiseite geschoben. Soweit menschlich und ein jeder muß sich fragen lassen, ob er nicht ebenso reagieren "würde". Andererseits machen erst die Kunden dieses "wegschieben" möglich, indem sie es vermeiden - wie der Teufel das Weihwasser - eine schlichte Mängelrüge aufzusetzen. Welches Ergebnis eine Mängelrüge (ganz einfach aufzusetzen; Vorlagen gibt es zu genüge bei den Vereinen und RAen) zur Folge hat, hast Du ja hier beschrieben. Und - es ist keine Majestätsbeleidung, wenn ein berechtigter Mangel abgestellt werden soll. Ich habe die Tage schon einmal dazu geschrieben: es gehört zum normalen Geschäftsbetrieb dazu.

"Wer schreibt, der bleibt" wußte schon meine kluge Großmutter ;)


**Und obgleich wir das sehr sorgfältig tun, muß ich mich vor Gericht verantworten. Deshalb bin ich not amused, wenn anonyme User den Betrieber, wie unsere mods oder mich in der Manier angehen "ich habe aber Recht und ihr müsst veröffentlichen" oder aber Zensur aus dem Hut zaubern, wenn sie sich den besonderen Anforderungen des moderierten Bereiches entziehen wollen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Benextra

Benextra

...bei unseren Türen hat das mit den Fristsetzungen funktioniert- Aber erst mit der letzten. Türenbauer hat uns sogar zwischenzeitlich das Inkassobüro angedroht, wenn wir nicht die Restrechnung zahlen.

Wir haben wiederum mit Einleitung Beweissicherungsverfahren geantwortet.

Dann wurde alles bestens erledigt.
Beim Bauträger klappt es leider nicht, wir haben RA freigabe zur Klageerhebung erteilt.
 
Uwe82

Uwe82

@Bauexperte: Das Verhalten hat zu deutlichem Unmut und auch viel Arbeit auf beiden Seiten geführt. Der Berater hat auf unsere Mängelmail immer mit anderen Ausreden und Ausflüchten geantwortet, auch das persönliche Gespräch vor Ort hat daran nichts geändert, es ist einfach nichts passiert.

Es wäre von vornherein einfacher gewesen, einen Monteur vorbeizuschicken. Aber das geschah erst nachdem die Rüge per Einschreiben wahrscheinlich in einer anderen Abteilung gelandet ist.

Was bleibt: Schlechter Eindruck und definitiv keine Weiterempfehlung bei diesem Verhalten. Von daher kann ich das Verhalten nicht verstehen, denn mit solchen Dingen habe ich im Beruf auch zu tun auch wenn es eine andere Branche ist. Das Vorgehen würde zu massivem Kundenverlust führen ...
 
B

Bieber0815

Brief per Einschreiben
Ich will nicht verneinen, dass das der richtige Weg ist. Aber im Forum darf man sich darüber ärgern, oder? Beim Begriff Einschreiben (+Rückschein) denke ich immer an die GEZ. In der zivilisierten Welt tut es ein normaler Brief ... na ja, ich bin naiv, sind halt doch viele "Schlitzohren" unterwegs ... Also, verfasst Eure Briefe im Beisein eines Zeugen, tütet sie im Beisein eines Zeugen ein und verschickt das Ganze als Einschreiben/Rückschein! Besserwisserhinweis: Das Einschreiben belegt nur die Zustellung, aber nicht den Inhalt.
 
B

Bauexperte

Hallo Uwe,

Was bleibt: Schlechter Eindruck und definitiv keine Weiterempfehlung bei diesem Verhalten. Von daher kann ich das Verhalten nicht verstehen, denn mit solchen Dingen habe ich im Beruf auch zu tun auch wenn es eine andere Branche ist. Das Vorgehen würde zu massivem Kundenverlust führen ...
Ich verstehe es auch nicht, weil wir anders arbeiten; aber die Vakanz Mensch bleibt.

Andererseits glaube ich nicht, daß es zu massiven Kundenverlust führen wird/würde; weder bei Dir noch bei Deinem Anbieter. Das ist nur dann der Fall, wenn ein Nischenprodukt angeboten wird und der Kundenkreis überschaubar ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Uwe82

Uwe82

Andererseits glaube ich nicht, daß es zu massiven Kundenverlust führen wird/würde; weder bei Dir noch bei Deinem Anbieter.
Bei meinem Anbieter sicher nicht, da ist der Kundenkreis sehr groß der einmal und dann nie wieder kommt. Man hat ja dann seine Garage. Ich arbeite mit meinen Kunden über Jahre zusammen und da baut man ein Vertrauensverhältnis in den verschiedenen Projekten auf, sodass so etwas nicht vorkommen darf. Aus solchen Gründen habe ich schon mehrere Kunden von Wettbewerbern übernommen ohne aktiv darauf hinarbeiten zu müssen. In der Branche geht das relativ schnell.

Der Faktor Mensch bleibt natürlich, auch bei mir kommt es vor, dass ich lange für eine Antwort brauche oder auch etwas übersehe. Aber ich hole keine fadenscheinigen Ausreden aus dem Köcher, um den Kunden zu beruhigen. Wenn ein Fehler gemacht wurde, dann steht man dafür gerade und schaut, dass er behoben wird. Darauf habe ich 4 Monate lang hingearbeitet, ohne Erfolg. Ich bin mal gespannt, ob von dem entsprechenden Berater nun hinterher noch etwas kommt, aber ich rechne nicht damit, dafür ist der Auftrag zu unbedeutend.

Aber ich glaube wir schweifen ab, obwohl ich die Diskussion darüber sehr interessant finde :).
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42274 Beiträgen
Oben