Leistungsphase 1-4 ausreichend? oder zusätzlich 5?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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11ant

11ant

Wenn ich allein an die Zeichnung der Dachgrat- etcetera Anschlussstellen aus Eurem Traufhöhenthread denke, rate ich dringend von der Idee ab, den Rohbauer auf der Basis von Einreichplänen wursteln zu lassen. Wir reden ja nicht zuletzt von einem Mehrfamilienhaus.
 
Tassimat

Tassimat

Ich habe kein ganzes Haus, sondern nur Dachgauben nach Leistungsphase 1-4 gebaut und es haben definitiv schon für dieses kleine Projekt Detailplanungen gefehlt. Ohne Pläne führen die Handwerker ihr Gewerk immer möglichst einfach aus. Doof für die nachfolgendenen Gewerke, auf die wird nämlich null Rücksicht genommen. Als Laie sieht man immer ist im Nachheinein, wo man hätte besser Planen müssen. Aber dann wurden schon Fakten geschaffen. Gefehlt haben mir definitiv die Detailpläne, wie wie man die Rollladenkasten besser integrieren könnte, damit keine hässlichen Aufsatzkästen notwendig werden. Ich denke wir haben zwar eine Lösung gefunden, aber mit Leistungsphase 5 wäre es viel besser und stressfreier geworden.
 
L

Lumpi_LE

0815 Haus komplett an einen GU braucht idR nicht unbedingt eine Leistungsphase 5, da er das dann selbst macht.
Einzelgewerkvergabe (hier steht ja z.B. Rohbauer) braucht eine Leistungsphase 5 und nicht nur für die Objektplanung (Architekt) sonder auch Tragwerksplanung (Ingenieur).
 
11ant

11ant

Ohne Pläne führen die Handwerker ihr Gewerk immer möglichst einfach aus.
Ich würde das anders formulieren: für Handwerker ist "kein Plan" bzw. "eine Nichtfestlegung eines Details in einem Plan" nicht einfach "keine Anweisung", sondern eine Anweisung des Inhaltes "laß´ Deiner Routine freien Lauf". Das Problem ist: Jazzer können improvisieren, aber Sinfoniker brauchen zwingend ein Notenblatt (und einen Dirigenten, deswegen ist ein nicht nur auf dem Papier stehender Bauleiter so wichtig !).
 
B

bobbelche

Wir stehen gerade vor genau derselben Entscheidung. Was Lumpi schreibt - Leistungsphase 5 nicht nötig bei GU - steht auch in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausführungsplanung#Planungsprozess
Einer der GU sagte auch genau das, spart das Geld und beauftragt nur bis zur Genehmigung; er brauche das nicht. In einem schlichten Einfamilienhaus seien das eh alles Standards; Ytong hier, Giepsdielen da...

Allerdings fragen wir uns schon, wie sinnvoll es ist, eine individuelle Genehmigungsplanung teuer vom Architekten einzukaufen und darauf zu vertrauen, dass der GU das auch wie gedacht umsetzt.

Leistungsphase 5 schlägt mit 25% nach HOAI aber ordentlich zu Buche. Vielleicht könnte die dann von einem jüngeren Kollegen günstiger im Nachhinein angefertigt werden - falls dem GU noch was fehlen sollte?
 
11ant

11ant

Einer der GU sagte [...] er brauche das nicht.
Das lese ich mal als ehrliche Aussage mit der Bedeutung: "meine Leute würden in solche Pläne ohnehin nicht hereinschauen, die machen immer Schema F". Daraus ergibt sich auch ...
- falls dem GU noch was fehlen sollte?
... daß der GU sich nicht melden wird, wenn ihm aus Deiner Sicht etwas fehlt - weil es seiner Meinung nach auch ohne Absprache improvisiert lösbar sei.
Allerdings fragen wir uns schon, wie sinnvoll es ist, eine individuelle Genehmigungsplanung teuer vom Architekten einzukaufen und darauf zu vertrauen, dass der GU das auch wie gedacht umsetzt. [...] Vielleicht könnte die dann von einem jüngeren Kollegen günstiger im Nachhinein angefertigt werden
Das Vertrauen in eine Umsetzung wie erwartet würde ich hier recht gewiß verneinen. Eine Ausführungsplanung ist zwar aus meiner Sicht viel besser von Demjenigen zu leisten, der auch den Entwurf erarbeitet hat. Aber prinzipiell kannst Du dafür auch einen "jüngeren Kollegen" nehmen. Ich riete hier aber entschieden dazu, den nicht nur Zeichnungen machen zu lassen, sondern ihm auch die Bauleitung anzuvertrauen. Wenn Du da bloß Pläne machen läßt, in die die Akkordpfuscher des GU nicht schauen, wäre das rausgeworfenes Geld (das Du dann vermutlich besser zum reklamierenden Anwalt trügest). Nimm´ Dir sowohl einen Ausführungsplaner-und-Bauleiter, als auch einen begleitenden Sachverständigen (an wievielen Punkten der kommen muß, hängt von der Komplexität ab: je Erker und Dachfläche einmal mehr als bei Nullachtfuffzehn).
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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