D
Devina09
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier mit meinem Thema im richtigen Bereich gelandet.
Wir interessieren uns für ein bestehendes Einfamilienhaus und würden das Haus gerne kaufen.
Aber wir haben ein Problem mit dem Verlauf der Abwasserableitung entdeckt.
Ich habe dies mal skizziert - "unser" Grundstück wäre die Nummer 1. Das Grundstück Nr. 2 und 4 hat jeweils ein Leitungsrecht für Abwasser in "unserem" Grundbuch eingetragen. Über Nr. 5 wissen wir nichts. Wie viele Häuser darüber hinaus ebenso über diese Leitung angebunden sind, wissen wir auch nicht.
Das große Problem ist jetzt aber, dass das Grundstück Nr. 3 (über das wir das Abwasser ableiten müssen) in seinem Grundbuch keinerlei Leitungsrechte eingetragen hat. Grundstück Nr. 3 hat direkten öffentlichen Abwasser-Anschluss an der Straße anliegen. Der Eigentümer des Grundstück Nr. 3 möchte dieses Leitungsrecht im Grundbuch nicht eintragen lassen.
So wie wir es verstanden haben, ergibt sich das Risiko, dass Nr. 3 irgendwann mal die Abwasserleitung entfernen kann, da ja kein Leitungsrecht im Grundbuch verschriftlicht ist.
D.h. wir würden von allen Nachbarn (Wer weiß wie viele Haushalte darüber ihr Abwasser entsorgen) das Abwasser bis zu unserem Grundstück bekommen? Hat von euch jemand Erfahrung damit oder kann uns weiterhelfen, ob das auch tatsächlich so ist? Theoretisch könnte man sich auch ein Notleitungsrecht einklagen. Ob dies aber Erfolg hat, steht in den Sternen.
Ich werde morgen mal beim AZV anrufen und mich informieren.
ich hoffe, ich bin hier mit meinem Thema im richtigen Bereich gelandet.
Wir interessieren uns für ein bestehendes Einfamilienhaus und würden das Haus gerne kaufen.
Aber wir haben ein Problem mit dem Verlauf der Abwasserableitung entdeckt.
Ich habe dies mal skizziert - "unser" Grundstück wäre die Nummer 1. Das Grundstück Nr. 2 und 4 hat jeweils ein Leitungsrecht für Abwasser in "unserem" Grundbuch eingetragen. Über Nr. 5 wissen wir nichts. Wie viele Häuser darüber hinaus ebenso über diese Leitung angebunden sind, wissen wir auch nicht.
Das große Problem ist jetzt aber, dass das Grundstück Nr. 3 (über das wir das Abwasser ableiten müssen) in seinem Grundbuch keinerlei Leitungsrechte eingetragen hat. Grundstück Nr. 3 hat direkten öffentlichen Abwasser-Anschluss an der Straße anliegen. Der Eigentümer des Grundstück Nr. 3 möchte dieses Leitungsrecht im Grundbuch nicht eintragen lassen.
So wie wir es verstanden haben, ergibt sich das Risiko, dass Nr. 3 irgendwann mal die Abwasserleitung entfernen kann, da ja kein Leitungsrecht im Grundbuch verschriftlicht ist.
D.h. wir würden von allen Nachbarn (Wer weiß wie viele Haushalte darüber ihr Abwasser entsorgen) das Abwasser bis zu unserem Grundstück bekommen? Hat von euch jemand Erfahrung damit oder kann uns weiterhelfen, ob das auch tatsächlich so ist? Theoretisch könnte man sich auch ein Notleitungsrecht einklagen. Ob dies aber Erfolg hat, steht in den Sternen.
Ich werde morgen mal beim AZV anrufen und mich informieren.