Liegenschaftskataster unser Haus fehlt.

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Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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H

Harakiri

Na ja, ist dennoch eine Pflicht, und ab jetzt kann sich der Inhaber nicht damit ausreden, dass er von der fehlenden Einmessung nichts gewusst hat. Ob er das Geld jetzt bezahlt oder in 5 Jahren, wenn es auffällt, wird wahrscheinlich keinen Riesenunterschied machen, kann aber u.U. sich etwas Ärger sparen.

Von dem Gesetz hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer sofort, spätestens 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme, die Einmessung zu beantragen.

Schau doch in den Bauunterlagen, ob du den Vermesser für die Grob/Feinabsteckung identifizieren kannst – vermutlich wurde der auch mit der Einmessung beauftragt, sofern es ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist. Kann eventuell Klarheit schaffen - nach Beauftragung, kann tatsächlich bis zu 3 Jahre „liegen bleiben“. War bei uns z.B. auch so, aus praktischen Gründen (wollten parallel noch Grenzsteine für die Straße bzw. Stadtflächen setzen, aber die Außenanlagen waren nicht fertig)
 
N

Neuer von Da

Erstmal danke für Antworten.

An die Vorbesitzerin, wäre nur gerichtlich ran zukommen.

Ich werde das nötige tun, und abwarten.

Unterlagen zum vermessen habe ich keine,
Das Grundstück wurde damals durch 4 geteilt und eingemessen.
 
N

Neuer von Da

Na ja, ist dennoch eine Pflicht, und ab jetzt kann sich der Inhaber nicht damit ausreden, dass er von der fehlenden Einmessung nichts gewusst hat. Ob er das Geld jetzt bezahlt oder in 5 Jahren, wenn es auffällt, wird wahrscheinlich keinen Riesenunterschied machen, kann aber u.U. sich etwas Ärger sparen.

Von dem Gesetz hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer sofort, spätestens 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme, die Einmessung zu beantragen.

Schau doch in den Bauunterlagen, ob du den Vermesser für die Grob/Feinabsteckung identifizieren kannst – vermutlich wurde der auch mit der Einmessung beauftragt, sofern es ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist. Kann eventuell Klarheit schaffen - nach Beauftragung, kann tatsächlich bis zu 3 Jahre „liegen bleiben“. War bei uns z.B. auch so, aus praktischen Gründen (wollten parallel noch Grenzsteine für die Straße bzw. Stadtflächen setzen, aber die Außenanlagen waren nicht fertig)

Doch kann, ich weiß von nichts:)

Es war ja der Nachbar, der es mir erzählt hat.

Wenn sie kommen kommen sie.
Aber das Dorf ist klein, mein Herz ist rein, so schlafe ich ein.
 
B

Buchsbaum066

Also was mich wundert , wieso kauft man ein Haus ohne Katatsterauszug? Der gehört doch eientlich unabdingbar zu den Kaufunterlagen ebenso dazu wie ein Grundbuchauszug. Soll ja kein Vorwurf sein sein, sondern nur eine Frage.

Noch dazu wo man die Liegenschaftskarten kostenlos und online einsehen kann. Das wäre mein erster Blick schon vor dem Kauf gewesen.
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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