H
Harakiri
Na ja, ist dennoch eine Pflicht, und ab jetzt kann sich der Inhaber nicht damit ausreden, dass er von der fehlenden Einmessung nichts gewusst hat. Ob er das Geld jetzt bezahlt oder in 5 Jahren, wenn es auffällt, wird wahrscheinlich keinen Riesenunterschied machen, kann aber u.U. sich etwas Ärger sparen.
Von dem Gesetz hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer sofort, spätestens 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme, die Einmessung zu beantragen.
Schau doch in den Bauunterlagen, ob du den Vermesser für die Grob/Feinabsteckung identifizieren kannst – vermutlich wurde der auch mit der Einmessung beauftragt, sofern es ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist. Kann eventuell Klarheit schaffen - nach Beauftragung, kann tatsächlich bis zu 3 Jahre „liegen bleiben“. War bei uns z.B. auch so, aus praktischen Gründen (wollten parallel noch Grenzsteine für die Straße bzw. Stadtflächen setzen, aber die Außenanlagen waren nicht fertig)
Von dem Gesetz hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer sofort, spätestens 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme, die Einmessung zu beantragen.
Schau doch in den Bauunterlagen, ob du den Vermesser für die Grob/Feinabsteckung identifizieren kannst – vermutlich wurde der auch mit der Einmessung beauftragt, sofern es ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist. Kann eventuell Klarheit schaffen - nach Beauftragung, kann tatsächlich bis zu 3 Jahre „liegen bleiben“. War bei uns z.B. auch so, aus praktischen Gründen (wollten parallel noch Grenzsteine für die Straße bzw. Stadtflächen setzen, aber die Außenanlagen waren nicht fertig)