J
JohnnyCooker
Hallo Community,
ich habe schon in einigen Post mitgelesen und versucht zu unserem Thema einen Thread zu finden. Leider immer nur angelehnte / ähnliche Dinge. Daher wollte ich meine Frage gern selber einmal Posten.
Wir planen / bauen aktuell die 2. Hälfte einer Doppelhaushälfte. Die erste schon seit 15 Jahren bestehende Doppelhaushälfte wird durch meine Schwiegereltern bewohnt.
Auch wenn dies etwas kurios erscheint... Die 2. Hälfte war mal vor 17 Jahren schonmal geplant, damals wollte aber keiner ;-)
Das Doppelhaus ist etwas 140m von der Bahn entfernt. Dazwischen befinden sich auch einige Bäume (Siehe Karte im Anhang)
Wir haben nun durch das Bauamt eine Auflage bekommen, eine Lüftungsanlage einzubauen. Auf Grund der Lärmkartierung der DB aus 2017 liegen an unseren Außenfassaden Südost 68 und Südwest 60 dB(A) an. Entsprechend ist laut "Schallschutz im Städtebau" (Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1) selbst bei 45 dB bei nur teilgeöffneten Fenster kein ungestörter Schlaf häufig möglich. Folglich können Schlafstörungen nur vermieden werden, wenn das Fenster geschlossen bleibt. Um die Hygienischen Zustände zu wahren muss aber einer Lüftungskonzept bestehen. Da dieses Lüftungskonzept aber nach der vorangegangen Feststellung keine geöffneten Fenster in der Nacht vorsehen darf, muss eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Soweit die Baugenehmigung.
Nun zur Realität: In der bestehenden Doppelhaushälfte wohnte auch Zeitlang meine Frau und die 8 Jahre jünger Schwägerin. Alle Bewohner des näher und mit Fassade zur Bahnlinie ausgerichteten Hauses haben sicher bisher nie über Lärm der Bahn beklagt und diese Forderung auch als lächerlich beschrieben.
Wir wohnen aktuell in einem Mehrfamilienhaus welches nur 35 m von der Bahnlinie entfernt ist und finden ebenfalls mit geöffneten Fenster und ausschließlich Fensterfalzlüftung sehr ruhig in den Schlaf.
Wir würden diese Maßnahme nun nur sehr ungern umsetzen müssen und uns die nicht direkt zuvor kalkulierten 12-15 TEUR sparen wollen.
Hat jemand einen Idee wie man einen vernünftigen Widerspruch an die Baubehörde formulieren kann?
Zählen die "Erfahrungswerte" der Nachbarn hier mit?
Danke für eure Einschätzung und ggf. Vorschlag.
ich habe schon in einigen Post mitgelesen und versucht zu unserem Thema einen Thread zu finden. Leider immer nur angelehnte / ähnliche Dinge. Daher wollte ich meine Frage gern selber einmal Posten.
Wir planen / bauen aktuell die 2. Hälfte einer Doppelhaushälfte. Die erste schon seit 15 Jahren bestehende Doppelhaushälfte wird durch meine Schwiegereltern bewohnt.
Auch wenn dies etwas kurios erscheint... Die 2. Hälfte war mal vor 17 Jahren schonmal geplant, damals wollte aber keiner ;-)
Das Doppelhaus ist etwas 140m von der Bahn entfernt. Dazwischen befinden sich auch einige Bäume (Siehe Karte im Anhang)
Wir haben nun durch das Bauamt eine Auflage bekommen, eine Lüftungsanlage einzubauen. Auf Grund der Lärmkartierung der DB aus 2017 liegen an unseren Außenfassaden Südost 68 und Südwest 60 dB(A) an. Entsprechend ist laut "Schallschutz im Städtebau" (Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1) selbst bei 45 dB bei nur teilgeöffneten Fenster kein ungestörter Schlaf häufig möglich. Folglich können Schlafstörungen nur vermieden werden, wenn das Fenster geschlossen bleibt. Um die Hygienischen Zustände zu wahren muss aber einer Lüftungskonzept bestehen. Da dieses Lüftungskonzept aber nach der vorangegangen Feststellung keine geöffneten Fenster in der Nacht vorsehen darf, muss eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Soweit die Baugenehmigung.
Nun zur Realität: In der bestehenden Doppelhaushälfte wohnte auch Zeitlang meine Frau und die 8 Jahre jünger Schwägerin. Alle Bewohner des näher und mit Fassade zur Bahnlinie ausgerichteten Hauses haben sicher bisher nie über Lärm der Bahn beklagt und diese Forderung auch als lächerlich beschrieben.
Wir wohnen aktuell in einem Mehrfamilienhaus welches nur 35 m von der Bahnlinie entfernt ist und finden ebenfalls mit geöffneten Fenster und ausschließlich Fensterfalzlüftung sehr ruhig in den Schlaf.
Wir würden diese Maßnahme nun nur sehr ungern umsetzen müssen und uns die nicht direkt zuvor kalkulierten 12-15 TEUR sparen wollen.
Hat jemand einen Idee wie man einen vernünftigen Widerspruch an die Baubehörde formulieren kann?
Zählen die "Erfahrungswerte" der Nachbarn hier mit?
Danke für eure Einschätzung und ggf. Vorschlag.