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Es ist die Frage, ob man unter sinnvoll die Funktion oder Wirtschaftlichkeit begreift. Die Lüftungsanlage einer Gasstätte(auf der Zugspitze) ohne Wärmerückgewinnung zu betreiben, wäre wirtschaftlich wohl kaum sinnvoll. Bei einem Einfamilienhaus mit einer durchschnittlichen AT von 10°C in der Heizperiode wäre diese wohl nicht rentierlich. Ich denke das wird jetzt deutlich. Es hängt einfach von den Energiebilanzen ab.... Ich bin Ingenieur, verstehe auch genug von Thermodynamik, um zu verstehen, daß eine Wärmerückgewinnung sinnvoll ist.
Die erste Meinung teile ich, die Zweite, wie bereits erwähnt, nur unter bestimmten Voraussetzungen!... Allgemeiner Tenor zur Kontrollierte-Wohnraumlüftung: Super komfortabel, aber Wenn nicht vorhanden tut es lüften auch, wenn man nicht zu faul dazu ist.
Die Notwendigkeiten werden zum Teil u.a. in der DIN 1946-6 erläutert.... Erzählen sie ein paar Faktoren, die dafür und dagegen sprechen.
z.B.: Standort=> Umgebungslärm, Kühlung mit nächtlicher Außenluft im Sommer! Hier dürfte Fensterlüftung nur in deutlicher Ruhiglage geeignet sein! Die Energieeinsparverordnung hat zu einigen Problemen hinsichtlich des Sommerlichen Wärmeschutz bei exponierter Lage besonders im DG geführt....
Was für Faktoren gibt es da noch?
Aber nur, wenn der Luftwechsel absolut identisch ist....
Die Wärmeverluste durch die warme Luft sind beim lüften wie bei der Kontrollierte-Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung gleich, solange man beim lüften nicht die Wände auskühlen lässt.
Das ist stets eine Frage des Standpunktes. Wer den Komfort nutzt und auch dafür zahlen kann und möchte, wird wohl kaum dagegen argumentieren. Gleiches gilt für den Verkäufer. Wer keine hat und es gibt Probleme, gibt wohl ungern zu, evtl. einen Fehler gemacht zu haben. Allerdings muss nicht jedes Einfamilienhaus eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung haben...., warum manche meinen es geht gar nicht ohne.
Abschließend: Forenbeiträge können keine Fachberatung ersetzen und sollten daher lediglich als Anregung zu weiteren Maßnahmen betrachtet werden.
v.g.