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Für die BAFA-Förderung muss die Wärmepumpe doch in der entsprechenden Liste aufgeführt sein und eine Fachunternehmererklärung zur Berechnung der Jahresarbeitszahl vorliegen, auch dafür gibt es ein Formular der BAFA, in welches das ausführende Unternehmen Warmwasser- und Wärmebedarf und das Modell einträgt, woraus sich dann eine theoretische Jahresarbeitszahl ergibt. Liegt diese über (oder ist gleich) 4,5 gibt es den Zuschuss, ansonsten nicht. Praxis im Nachhinein ist mwn. irrelevant.
Kombination Pellet und Luft-Wasser-Wärmepumpe: Primärenergetisch kann eine bivalent betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe Sinn machen und eine BAFA-Förderung schließt sich hier nicht aus, wenn die sekundäre Energiequelle regenerativ ist. Bei Pellets trifft das zu.
In Summe wird das ganze natürlich teurer, da nutzen auch die Einsparungen nicht. Wenn man einen Kamin im Wohnbereich haben möchte sicher die ökologisch sauberste Lösung und dazu im Vergleich zum klassischen Kaminofen auch Komfortabler. Aber unterschätze nicht den Platzbedarf für zusätzlich größeren Speicher und das Pelletlager.
Kombination Pellet und Luft-Wasser-Wärmepumpe: Primärenergetisch kann eine bivalent betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe Sinn machen und eine BAFA-Förderung schließt sich hier nicht aus, wenn die sekundäre Energiequelle regenerativ ist. Bei Pellets trifft das zu.
In Summe wird das ganze natürlich teurer, da nutzen auch die Einsparungen nicht. Wenn man einen Kamin im Wohnbereich haben möchte sicher die ökologisch sauberste Lösung und dazu im Vergleich zum klassischen Kaminofen auch Komfortabler. Aber unterschätze nicht den Platzbedarf für zusätzlich größeren Speicher und das Pelletlager.