K
Karl H.
Es ist m. E. zu klären, warum der Bebauungsplan angeblich eine Einhausung verlangt. Das kann doch nur mit der Schallemission zusammenhängen. Dann kauft man halt ein entsprechend leises Gerät, das die Einhausung nicht braucht.
So eine Luftwärmepumpe hat ja einen gewaltige Luftdurchsatz, der nicht behindert werden sollte. Jede Einhausung ist ein Kompromiss mit gewissen Effizienzeinbußen. Ich würde in der Garantiezeit nur die von Pumpenhersteller angebotenen oder freigegebenen Einhausungen verwenden.
So eine Luftwärmepumpe hat ja einen gewaltige Luftdurchsatz, der nicht behindert werden sollte. Jede Einhausung ist ein Kompromiss mit gewissen Effizienzeinbußen. Ich würde in der Garantiezeit nur die von Pumpenhersteller angebotenen oder freigegebenen Einhausungen verwenden.
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