...Eine Grundsätzliche Frage: Ist dieser elektrische Heizstab der LWL nur dazu da, dass wenn bei besonders niedrigen Außenlufttemperaturen die Luftwärmepumpe nicht mehr genug Wärme erzeugen kann nachzuhelfen, oder ist der auch eingebaut, um die Außeneinheit vor Frostschäden zu schützen?
Ersteres ist zutreffend. Außeneinheit müßte zunächst definiert sein. Das kann nur der Verdampfer (Splittgeräte) bzw. die gesamte Luftwärmepumpe sein.
Luftwärmepumpe sind die sensibelsten Wärmeerzeuger, wie man hier z.B. sehen kann.
Gerade hier ist eine exakte Planung/Dimensionierung der
Gesamtanlage besonders wichtig. Hier wurden und werden erhebliche Fehler gemacht, die Luftwärmepumpe völlig unberechtigt in Verruf gebracht und eine Angst vor dem "bösen Heizstab" erzeugt haben.
Bei gut geplanten Anlagen beträgt der Anteil des Heizstabes gerade einmal < 1% der Jahresheizarbeit! Also eine geringes "Kosten"-Problem innerhalb der Gesamtenergiebilanz.
Bei schlecht oder falsch geplanten Anlagen in Verbindung mit ggf. falscher Geräteauswahl, kann hieraus jedoch schnell ein Groschengrab mit überhöhten Verbrauchskosten entstehen.
...Der könnte doch - so sie nicht zum Schutz der Anlage unbedingt benötigt wird - anstelle der Heizpatrone der LWL die Kältespitzen abfangen.
"An Stelle" (physisch) wird wohl wenig sinnvoll sein! Allerdings trägt jede KWh, die durch den Kaminofen
tatsächlich eingetragen wird zu einer Verbesserung der Energiebilanz bei, insbesondere dann, wenn es bei besonders tiefen Außentemperaturen erfolgt. Die Jahresarbeitszahl der Luftwärmepumpe wird besser.
Allerdings muß man
vorher die zu erwartenden Effekte beurteilen. Z.B.: Ist das Holz für den Kaminofen "umsonst" oder muß der Brennstoff gekauft werden?
Der JNG ist hier grundsätzlich denkbar schlecht! Bei geplanter Kontrollierte-Wohnraumlüftung m Wärmerückgewinnung lässt sich durch sinnvolle Gestaltung dieser, die Gesamtbilanz verbessern.
...Kann man dann die Luftwärmepumpe kleiner auslegen?
Hiervon würde ich dringendst abraten! Zudem, wonach wird die Luftwärmepumpe ausgelegt?
Jährliche Wartungskosten entstehen eigentlich nicht, obgleich, m.E. völlig unsinnig, auch hier gern Wartungsverträge verkauft werden. Ausnahmen bilden Anlagen, wo eine Kältemittelüberprüfung (> 3 kg Inhalt) gefordert wird.
v.g.