Y
ypg
[emoji23] Ach... jemine.... Natürlich (ich klopf mir mal auf die Stirn)Ypg, wenn sie ein Studium abgeschlossen hätte, würde sie wohl nicht den Angestelltenlehrgang II machen.
ALG II steht bereits für Arbeitslosengeld II [emoji3]...
Also, AL wird er bei uns nicht genannt... ich hatte auch gerade vor wenigen Wochen 2 Stellenausschreibungen in der Hand. TV-L, interne Ausschreibung:
Eine E10er, eine E11er -Stelle: Voraussetzungen des Bewerbers: abgeschlossenes externes Studium (Berufsausbildung) sowie! Angestelltenlehrgang 2 (interne Behördenausbildung) oder gleichwertige Ausbildung (das bezieht sich auf die Funktion, die Du schon inne hast, (einige) E9er über einige Jahre wäre bei uns gleichwertig...
Nun, wenn es beim TVöD total anders sein sollte, würde mich wundern.
Aber jetzt wird es zu viel Off Topic, und zu viel Annahmen.