P
Payday
eine rückabwicklung eines Bauvorhabens stelle ich mir schwierig vor. das Haus steht da und du tritts vom Kaufvertrag zurück aufgrund Mängeln, und der fertighäusler holt sein Haus dann wieder ab oder wie stellst du dir das vor?
das der auftragnehmer seinen Mangel immer Ersteinmal beseitigen darf ist eh völlig klar und steht so ja auch im Baugesetzbuch. die herabsetzung der vergütung ist zb bei optischen Mängel häufig üblich, wenn die mangelfreie Herstellung "nicht verhältnismäßig" wäre (zb ein Kratzer in der 5000€ Haustür, den man bei sonnenlicht aus 1meter Entfernung sieht, wenn man genau hinguckt). welchen vergütung es dann gibt ist bei optischen Mängeln nach einer liste angesetzt und ist völlig lächerlich. für den besagten Kratzer gäbe es bei der 5000€ Tür vielleicht 100€ zurück.
bei deinen Passus hier wäre es wichtig, das ihr bei der Endabnahme des Hauses auch noch Geld nicht bezahlt habt, damit ihr überhaupt etwas einbehalten könnt.
von Baugesetzbuch auf VOB zu wechseln bei einen Anbieter ist übrigens völlig aussichtslos. die kennen sich mit Baugesetzbuch aus, für 1 Kunden springen die doch nicht auf ein anderes System über. da kennt sich keiner aus, es gibt automatisch Stress.
was der Passus rechtstechnisch nun heisst kann dir ggf. ein Jurist sagen.
das der auftragnehmer seinen Mangel immer Ersteinmal beseitigen darf ist eh völlig klar und steht so ja auch im Baugesetzbuch. die herabsetzung der vergütung ist zb bei optischen Mängel häufig üblich, wenn die mangelfreie Herstellung "nicht verhältnismäßig" wäre (zb ein Kratzer in der 5000€ Haustür, den man bei sonnenlicht aus 1meter Entfernung sieht, wenn man genau hinguckt). welchen vergütung es dann gibt ist bei optischen Mängeln nach einer liste angesetzt und ist völlig lächerlich. für den besagten Kratzer gäbe es bei der 5000€ Tür vielleicht 100€ zurück.
bei deinen Passus hier wäre es wichtig, das ihr bei der Endabnahme des Hauses auch noch Geld nicht bezahlt habt, damit ihr überhaupt etwas einbehalten könnt.
von Baugesetzbuch auf VOB zu wechseln bei einen Anbieter ist übrigens völlig aussichtslos. die kennen sich mit Baugesetzbuch aus, für 1 Kunden springen die doch nicht auf ein anderes System über. da kennt sich keiner aus, es gibt automatisch Stress.
was der Passus rechtstechnisch nun heisst kann dir ggf. ein Jurist sagen.