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Bauexperte
Hallo,
Freundliche Grüße
Woher war Dir das Grundstück bekannt?Ein Makler sendete uns ein Expose` für ein uns bereits bekanntes Grundstück für 63000 €.
Das läßt sich hier nicht so leicht beantworten. Ich bin kein RA und daher darf ich keine Rechtsberatung erteilen. Ich würde allerdings vermuten wollen, dass die Rechtmäßigkeit der Maklerrechnung an der Art und Weise scheidet, wie Du über das angebotene Grundstück informiert worden bist und auch daran, welchen Vertrag der Grundstücksverkäufer mit dem Rechnung schreibenden Makler verhandelt hat.Ist der Makler im Recht?
Freundliche Grüße