Wenn du von dem Verhalten angesäuert bist und dem neuen Käufer was Gutes gönnen möchtest dann schicke dem Verkäufer ein Einschreiben mit Zustellung per Gerichtsvollzieher (kostet keine 20 Euro) mit deiner Erkenntnis, dass die Baugenehmigung deiner Recherche nach ungültig wäre. Sollte er dennoch verkaufen so ist das sauber dokumentiert, der Käufer könnte dann wegen argl. Täuschung den Kauf ganz leicht Anfechten