B
Bieber0815
Beim gleitenden Neuwertfaktor bezieht man sich auf 1914, 1910 ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
@Aerion: Ich würde sagen, das Baujahr ist schon eine wesentliche Eigenschaft eines Hauses, eine Täuschung darüber wäre IMHO schwerwiegend. Ihr sollte m.E. die Informationen sachlich zusammentragen (Notarvertrag, Anlagen zum Vertrag, ggf. weitere Unterlagen, die nicht zum Vertrag gehören, aber euch im Zusammenhang mit dem Hauskauf überlassen wurden) und mal sichten, was wo steht. Irgendwo müsste es noch weitere harte Fakten, mindestens Indizien, zum wahren Baujahr geben. Statik? Entwurfsunterlagen?
Je nach Ergebnis könnte man dann den Notar fragen, im Zweifel aber lieber gleich einen Fachanwalt. Unvorbereitet würde ich keine Schreiben an Makler oder Verkäufer schicken.
@Aerion: Ich würde sagen, das Baujahr ist schon eine wesentliche Eigenschaft eines Hauses, eine Täuschung darüber wäre IMHO schwerwiegend. Ihr sollte m.E. die Informationen sachlich zusammentragen (Notarvertrag, Anlagen zum Vertrag, ggf. weitere Unterlagen, die nicht zum Vertrag gehören, aber euch im Zusammenhang mit dem Hauskauf überlassen wurden) und mal sichten, was wo steht. Irgendwo müsste es noch weitere harte Fakten, mindestens Indizien, zum wahren Baujahr geben. Statik? Entwurfsunterlagen?
Je nach Ergebnis könnte man dann den Notar fragen, im Zweifel aber lieber gleich einen Fachanwalt. Unvorbereitet würde ich keine Schreiben an Makler oder Verkäufer schicken.