Förmliche Fristsetzung wiederholen, Anwalt konsultieren. Fristsetzung darf keinerlei Fehler aufweisen!!! Diese auch wie Mahnungen wiederholen.Das Gutachten liegt dem Fensterbauer vor , trotz Fristsetzung, kann er es nicht lesen, fragt uns wie das eine oder das andere gemeint ist, kommt alle paar Wochen ins Haus , macht hier einbisschen, dort einbisschen , aber nichts Ganzes.
Das ist sehr naiv. Glaubst du wirklich, dass jemand der so eine Arbeit abliefert und für gut heisst, sich mit dir an einen Tisch setzen wird? Warum? In seinen Augen passt doch alles!Die Bilder sehen nicht gut aus. Wie war es denn zuvor? Gab es die "Holzintarsien" vorher auch schon?
Der Fensterbauer scheint ja willig das Problem zu lösen und will es nun richtig machen - daher der Wunsch nach den Maßen.
Sollte sich doch lösen lassen. Alle an einen Tisch und fertig.