Massive Probleme mit Bauträger - Vertragsauflösung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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H

hg6806

Naja, die Verzögerungen kamen nicht von uns. Auf Infos vom Keller haben wir viele Wochen gewartet (und warten noch immer auf eine Aufschlüsselung der Koten). Und dass die Wohnfläche nun so klein geworden ist, ist auch erst im Bauantrag aufgefallen. Laut Angebot (mit 30er Steinen) stand ca. 143qm.
Wenn wir das nun stoppen, meinte der Bauträger, zieht er andere Kunden vor und wir fangen erst im Juni/Juli an.
Wahrscheinlich auch nur eine Drohung.
Tolle Geschäftsbeziehung...
 
B

Bauexperte

Hallo,

Tolle Geschäftsbeziehung...
Ich versuche immer, die Argumente beider Seiten nachzuvollziehen. NUR - bereits am Anfang und vor Allem vor Vertragsunterschrift festzustellen, daß sich die Hoffnungen in Bezug auf das Verhältnis Bauherr ./. Anbieter nicht erfüllen werden, jetzt schon offensichtlich gestört sind, bildet aus meiner Sicht keine Grundlage für einen reinbungsarmen Bauverlauf.

Die Baubranche boomt, keine Frage; insofern verstehe ich, daß Dein Anbieter andere Bauvorhaben vorziehen will und halte das in diesem Zusammenhang auch nicht für eine leere Drohung; eher eine Notwendigkeit. Ich verstehe dagegen nicht, daß Du in einem solch - noch - unsicheren Vertragsverhältnis keine Zeit hast, ggf.. 3-4 Monate zu warten. Du wirst - hoffentlich - viele Jahre im Haus wohnen, da sollte es nicht an einem späteren Baubeginn scheitern. Klare Vertragsverhältnisse bilden das A + O eines Bauvorhabens!

Hast Du um ein persönliches Gespräch gebeten?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Masipulami

Masipulami

Da eh noch nichts unterschrieben ist würde ich an deiner Stelle spätestens jetzt die Reißleine ziehen und mich nach einem anderen Vertragspartner umsehen.
 
D

Doc.Schnaggls

Nur das ich das richtig verstehe:

Es stehen hier ein Bauvertrag (schon unterschrieben) und ein Werkvertrag (noch nicht unterschrieben) im Raum.

Warum gibt es hier zwei Verträge?

Was ist denn im bereits unterschriebenen Bauvertrag geregelt?

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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