Mal kurz was dazu geschrieben, was die Schönheit angeht:
Es kommt natürlich an, was für eine Mauer hingestellt wird. Eine fertige Gartenmauer, egal ob gebrochene Mauerblöcke wie die Santuro Mauer, Mur Hohlkammerblöcke oder ein Friesenwall ist natürlich optisch auch gerichtlich unantastbar. Natürlich hat der Nachbar die Möglichkeit, von seiner Seite aus etwas eigenes auf seiner Seite davor zu setzen, wenn ihm es optisch nicht gefällt. Ein fertig gekaufter Sichtschutzzaun ist ebenso was anderes, als ein aus Schalbrettern selbst zusammen genagelter Bretterzaun der aussieht wie ein Sichtschutz von Baustellen in der Einkaufsstraße ;)
Zieht man aber z. B. aus Schalungssteinen (anderen auch bekannt als Kellerwandsteine) eine Mauer hin, deren Zweck und deren Produktion nicht als dekorative Gartenmauer, sondern als Mauerstein mit statischem Hintergrund, oder zum abfangen von Gelände gedacht ist oder auch als Güllekanal und Fahrsilo genutzt werden, da kann der Nachbar in der Tat rechtliche Schritte einleiten um z. B. ein verputzen / streichen der Mauer zu erwirken um nicht auf einen Rohbau zu schauen. Genauso hat man ja beim Hausbau an sich eine Frist, in der man seinen Rohbau von außen fertig gestellt haben muss (in Frankreich z. B. lassen die Leute sich damit sehr lange Zeit, da erst ab Fassadenfertigstellung gewisses Geld (Steuern) gezahlt werden muss ;)