Mehrfamilienhaus (3 WEH, Wohnkeller, Doppelgarage): Anregungen zur Planung

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MarcWen

MarcWen

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: ca. 1.700 qm, Form Parallelogramm, N-S-Ausrichtung (Eingang im Norden)
Hang: nein
Bebauungsplan: nein, §34 Nachbarschaftsbebauung
Anzahl Stellplatz: 1 pro WEH


Anforderungen der Bauherren
Gebäudetyp: Kfw Energiesparhaus 55
Keller, Geschosse: ja, 2 Vollgeschosse
Anzahl der Personen, Alter: Bauherren (39 und 33 Jahre) + Tochter (10M), 2. Kind geplant, Schwiegereltern (72 und 58 Jahre)
Raumbedarf im UG: UG (Wohnkeller) barrierefrei, ca. 75 qm Einliegerwohnung (Schwiegereltern), Technik, Hauswirtschaftsraum, Abstellraum
Raumbedarf im EG: EG barrierefrei, alle Räumlichkeiten des täglichen Bedarfs (inkl. Bad, Schlafzimmer, Büro)
Raumbedarf im OG: OG 2 Kinderzimmer + Gästezimmer
Büro: Familiennutzung und Homeoffice (1-2 Tage pro Woche)
Schlafgäste pro Jahr: ca. 20
offene oder geschlossene Architektur: sowohl als auch, Kosten-Nutzen und zweckmäßig
konservativ oder moderne Bauweise: sowohl als auch, Kosten-Nutzen und zweckmäßig
offene Küche, Kochinsel: ja, ja
Anzahl Essplätze: 3-4, mit Besuch 6-8
Kamin: nein
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: ja, nein (nicht realisierbar)
Garage, Carport: ja, nein
Nutzgarten, Treibhaus: nein, nein
weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf:

Vorgabe war die Realisierung von 2 barrierefreien Wohnungen. Ferner sollten im EG alle Räumlichkeiten des täglichen Bedarfs untergebracht werden. Da wir aktuell in einer 85 qm 3-Raumwohnung wohnen, sollte das so geplante EG nicht weniger als 100 qm Wohnfläche bekommen. Das OG haben wir flexibel geplant. 2 Kinderzimmer und eine separate WEH. Die WEH kann vermietet werden, für Pflegepersonal genutzt oder später von den Kindern bezogen werden. Theoretisch kann (nach Auszug der Kinder) auch das komplette OG vermietet werden.

Eine Dachterrasse auf der Doppelgarage ist wegen Grenzbebauung nicht möglich. Wir mussten zwischen 3 Meter Dachterrasse und Doppelgarage <-> 2 Einzelgaragen abwägen und haben uns für die Doppelgarage entschieden.

Hausentwurf
Von wem stammt die Planung: Architekt(in)
Was gefällt besonders? Die Planung baut im Wesentlichen auf unseren Vorgaben auf. Dazu natürlich die Ideen von unserer Architektin. Viele Räumlichkeiten sind einfach praktisch gedacht und sportlich in der Größe. Paar Annehmlichkeiten haben wir bewusst gestrichen. Ferner gibt es einige Einschränkungen vom Grundstück (Baufenster) oder Vorgaben vom Bauamt.

Was soll noch geändert werden?

· Fenster und Tür in der Garage nach vorne gesetzt und Tür nach außen öffnend
· Westbalkon im EG teilweise canceln, „Hausausschnitt Loggia EG“ zu, mehr Platz im Wohnbereich, Fenster mit Brüstung im Westen, im Süden große Balkontür analog Schlafzimmer UG, übrig bleibt ein kleiner Süd-Sonnenbalkon
· Im OG Treppenhaus ein 3. kleines Fenster, gleiche Optik wie bei Nordansicht


Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl Ausstattung: 500.000 Euro
favorisierte Heiztechnik: Gas, aber abhängig vom Energiekonzept

Anliegen: Je länger man sich mit den Plänen beschäftigt, desto schwerer fällt es, unabhängig zu prüfen. Daher sind wir über weitere Tipps und Anregungen dankbar. Der Innenbereich ist noch nicht final. Gerade im Baddesign oder Türen wird noch entschieden. Wichtig ist, dass das Gebäude soweit steht, damit der BA noch bis Ende 2015 erfolgen kann. Die Gebäudeansichten sind natürlich auch schemenhaft (Treppen, Rampen).
 

Anhänge

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nordanney

Mit Planungsthemen beschäftige ich mich ja eher selten, da sind andere deutlich besser organisiert.
Ich bin allerdings darüber gestolpert, dass barrierefrei eigentlich ein wenig mehr Platz in den Fluren/Verkehrsflächen und auch größere Türen bedeutet. Mit nem Rolli wirst Du Probleme bekommen. Des Weiteren gibt es im EG keinen vernünftigen Zugang in den Garten, wäre für mich ein NoGo.

Zuletzt noch zum Preis. Für diese Riesenhütte mit deutlich über 300qm Wohnfläche, Vorsprüngen, Loggia usw. scheint mir der Preis recht verhalten zu sein. Ich hätte deutlich mehr geschätzt.
 
EveundGerd

EveundGerd

Ich finde die Barrierefreiheit nicht gegeben, zumindest nicht zum Garten.
Die Fluren im EG sind meines Erachtens zu eng, die Türen sind Standardbreite oder habe ich mich verguckt?

Die Kochinsel nimmt sehr viel Platz ein, der zusätzliche Sitzplatz daran liegt zu abseits der Verkehrswege. Bei einer solchen Konstellation wird der esstisch nicht nur schneller erreicht, er wird sicherlich am Ende täglich mehrfach genutzt werden. Der andere Tisch verkommt zur Ablagefläche.
Aus meiner Sicht ist die Aufteilung der Küche unpraktisch und nimmt dem Raum die Großzügigkeit.
Der große Tisch klebt quasi an der Wand.

Mein Rat: L-Küche ohne Kochinsel.
Ich weiß wovon ich auch träumte und wie schwer der Verzicht fiel. Doch am Ende hatten die Küchenplaner Recht! Es ist nun nicht nur praktisch, es ist auch sehr gemütlich geworden, vlt gerade durch den Verzicht der Kochinsel.;):)

Über den Bädern muss ich noch brüten. ;)
 
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w.pickartz

Guest
Barrierefrei ist nicht gleichbedeutend mit rollstuhlgerecht. Darauf scheint´s aber letztendlich anzukommen, wenn ich die Rampenanlage richtig deute. Ohne Details den Grundrissen entnehmen zu können vermute ich, das die rollstuhlgerechte Nutzung vielfach nicht wirklich gegeben ist (Flur- und Türbreiten, Bewegungsflächen WC/Bad). Das kann aber nachgebessert werden.

Die Rampenanlage im Vorgarten finde ich unpassend und zu massiv. Hier würde ich über einen Rollstuhllift an der Treppe nachdenken. Die Rampe in das UG nimmt natürlich ein sehr große Fläche ein, und kann leicht "kahl" wirken wie eine große TG-Abfahrt.

Zum Entwurf ist wenig zu sagen. Es sind 3 gestapelte Geschosse, die vielleicht funktional sind. Ich vermisse eine architektonische Grundidee, die im übrigen nicht abhängig von der Bausumme ist.
 
MarcWen

MarcWen

Zwischen barrierefrei und barrierefrei rollstuhlgerecht gibt es einen Unterschied, das sollte man nicht verwechseln:

„Als Planungsgrundlage im Bereich Bauen und Wohnen dient die DIN 18040. Teil 1 der DIN 18040 regelt im öffentlichen Bereich eindeutig, was unter "barrierefrei" zu verstehen ist. Im Wohnungsbau dagegen wird in der DIN 18040 Teil 2 unterschieden zwischen "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht".

Das potenzielle Problem dieser Unterscheidung soll hier an einem einfachen Beispiel dargestellt werden:

Nach der DIN 18040 Teil 2 ist eine Wohnung "barrierefrei", wenn die Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm breit sind. Von "rollstuhlgerecht" spricht die DIN 18040 Teil 2, wenn die Türen mindestens 90 cm breit sind. In der Praxis bedeutet das: Ein älterer Mensch mit einer Gehbehinderung zieht in eine nach DIN 18040 Teil 2 "barrierefreie" Wohnung ein und kann sich dort ungehindert mit seinen Unterarmgehstützen fortbewegen. Sobald er allerdings auf einen Rollstuhl angewiesen wäre, passt er unter Umständen nicht mehr durch die Türen, weil diese der DIN entsprechend nur 80 cm breit wären.“

Für uns war es wichtig, dass man die Wohnungen ebenerdig erreichen kann, breitere Türen /Flure zu den wichtigen Räumen und im Bad eine große ebenerdige Dusche sowie höheren Toilettensitz.

Meine Wenigkeit ist z.B. durch schwere Krankheit in der Mobilität stark eingeschränkt, jegliche Belastung ist kritisch. Aktuell wohnen wir im 2. OG ohne Fahrstuhl, ich brauche in die Wohnung ca. 10-15 Minuten, verlasse die Wohnung in der Woche 3-5mal, im wesentlichen Arzt- und Therapietermine. Letztendlich ist man in der Wohnung gefangen, mal schnell an den Briefkasten oder in den Keller ist nicht, bekomme weder meine Tochter noch irgendetwas in die Wohnung getragen. Selbst bin ich gut zu Fuß, kann auch problemlos 2-3 Stufen bewältigen, schwierig wird es dann bei einem oder mehr Stockwerken.

@nordanney: Bei einem Wohnkeller muss man gewisse Kompromisse eingehen. Wenn ich aus dem EG in den Garten möchte, so hat man das Gelände i.d.R. an der Stelle angeschüttet, der Keller liegt also in der Erde. Unser Zugang zum Garten wird über den Westbalkon geplant, hier wo aktuell die „Räuberleiter“ eingezeichnet ist. Der Großteil des Gartens / Spielbereich wird eh hier im Westen liegen. Wie wir das später realisieren müssen wir schauen. Im UG sind dort keine Fenster, man kann also mit dem Gelände rauf. Ob es ebenerdig wird oder 2-3 Stufen, das müssen wir später schauen.

@EveundGerd: Das mit der Küche ist ein vernünftiger Hinweis. Habe das gestern auch länger mit meiner Frau besprochen. Am Anfang war sie kritisch, heute früh meinte sie, das es vielleicht doch sinnvoll wäre. Die große Kochinsel war halt unser Traum, mit Koch- und Spühlbereich. Dazu war hier ursprünglich der Durchgang auf die Dachterrasse, welche wir canceln mussten. Was denkst Du/Ihr, sollte man das Fenster hier dann lieber mit Brüstung planen? Bodentief braucht man ja nicht wirklich und man müsste die Küche an der Stelle teilen. Darüber liegt Kind 2, hier wäre ein Fenster mit Brüstung sicher auch kein Problem.

@w.pickartz: Nein, der Rampenbereich zum EG ist eine gesetzliche Auflage. In Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen muss eine Wohnung „barrierefrei“ sein und halt ebenerdig oder mit max. 6% Gefälle/Steigung erreichbar sein. Das Ganze wird natürlich keine Rampe in dem Sinne, stelle mir das eher als Erlebnisweg mit Wasserfall, wilden Tieren und Vogelgezwitscher vor. ;) Wie auch immer, das wird in den Vorgarten integriert. Ursprünglich war das Ganze auch kürzer. Da aber die Stellplätze an der Grundstücksgrenze liegen und hier max. 1 Meter aufgeschüttet werden darf, kommt man von Straßenniveau erst einmal etwas tiefer bevor man dann mit der „Rampe“ ins EG steigt. Ein Rollstuhllift an der Treppe wäre sicher auch denkbar, bliebe aber ungenutzt. Müsste mich mal schlau machen, was so etwas kostet

Aber wie gesagt, der Bereich vorm Haus dient eher zur Planung, ob man die Höhen vernünftig überwinden kann oder wie man das Haus plant (nach vorne rücken, zurück, höher, tiefer).

Unter „architektonische Grundidee“ kann ich mir jetzt wenig vorstellen.
 
N

nordanney

Wenn Du gesundheitlich beeinträchtigt bist und auf eine, nennen wir es eben "überall gut zugängliche" Wohnsituation angewiesen bist (barrierefrei ist heute eigentlich Standard, auch wenn z.B. viele Bauträger damit werben - lediglich rollstuhlgerecht ist halt nicht jede Wohnung), dann lass mich eine "böse" Frage stellen.

Warum tut Ihr Euch solch ein Haus mit verschiedenen Ebenen an? Da würde ich die Schwiegereltern in ihrer eigenen Wohnung lassen (ich würde aus Grundstück. Erwägungen nie mit der Familie unter einem Dach wohnen - zwei Häuser weiter reicht ja schon als Abstand ;)) und mir einen Bungalow bauen (der auch mit einem Rolli gut nutzbar geplant sein sollte) - mit vernünftigem Zugang von vorne und vernünftigem Zugang zum Garten.

Nichts für ungut, aber die Frage springt mich einfach an...
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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