Der vom GÜ beauftragte Architekt, der auch die höheren Fenster vorgeschlagen hat.
Er hat's aber mit Fassung getragen. Meinte auch dass man bei 225 hohen Fenstern wieder auf 250 LRH gehen könnte. Hatte vorgeschlagen ein halbe Steinreihe höher, also ca. 260, könnte man auch machen und das sehe mit 225 Fensterhöhe auch noch gut aus.
Muss ich noch mal drüber schlafen. Momentan regen mich die Rollläden auf.
GÜ weigert sich die Fenster so einzubauen, dass ich Vorbaurollläden in einer ebene mit der Fassade selbst anbauen kann. Entweder Aufatzrollladen, mit ihm für 800 / Stück oder gar keine (was heißt, dass ich Vorbaurollläden auf die Fassade bringen muss). Ich finde das sieht doof aus.
Jetzt habe ich Ihn gebeten, mal auszurechnen, was er mir gutschreiben kann, wenn ich die Fenster komplett rausnehme. Hat ihm nicht gefallen. Er meinte das sei jetzt nicht wichtig, wir müssen den Bauantrag fertigkriegen um keine Zeit zu verlieren und über die Rollläden können wir später bei der Ausführungsplanung noch sprechen.
Aber sind die Fenstergrößen nicht relevant für den Bauantrag?