Hallo Musketier,
Die Frage ist, was war denn gemeint? Du gehts sicher von 33x33 aus. Es hätte aber genausogut 30x60 oder 33x66 sein können. Im Übrigen gibts auch 33x60 cm Fliesen. Warum soll der Bauherr also stutzig werden?
Mpfm - von Dir hätte ich diesen Kommentar jetzt wirklich nicht erwartet
Weißt Du, ich ärgere mich - zugegeben - darüber, daß ein schlichter Schreibfehler gleich ein solches Szenario aufleben läßt; ja auch, wenn es mich nicht betrifft. Menschen machen nun mal Fehler; daraus lernen sie im Regelfall, entwickeln sich weiter. "Alle" Menschen !
In der überwiegenden Mehrheit der BB werden 30 x 60er Fliesen, wenn überhaupt, angegeben - meist in kleinerem Standardmaß; ich kenne mittlerweile genügend. Daraus kann ich ableiten, daß es sich um einen Schreibfehler handeln muß (ist auch so vom TE selbst vermutet worden) und im 1. Schritt wohl zu klären wäre, wo dieser Fehler entstanden ist; im Schreibbüro des BU oder im Notariat?
So oder so ein unerquickliches Spektakel, wenn der TE an seiner Meinung - der BU hätte den Mehraufwand zu tragen - festhält. Hinzu kommt, daß sein Verhältnis zu seinem BU daraus sicher nicht besser wird und - das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche - es auch zu Situationen kommen wird, wo der TE auf das Wohl seines BU angewiesen ist.
Also, weshalb es nicht so sehen, wie es ist? Ein Fehler wurde gemacht ... schade, wäre schön gewesen, hat nicht sollen sein ... aber das passiert schon einmal im Eifer des Gefechts ... Niemand kann über Wasser gehen. Ein solches Vorgehen würde den TE voranbringen, wenn das Pendel dann real zur anderen Seite ausschlägt, da sein BU sich erinnern wird.
Liebe Grüsse, Bauexperte