Y
ypg
Hallo Düne,
ja, so habe ich es mir ungefähr bei Euch vorgestellt.
Nur sollte man sich bei einem problematischen Grundstück davon lösen, dass die grössten Fensterflächen, also Bodentiefe, nur in Richtung Garten/Terrasse zeigen müssen.
Die Terrassenlage, bzw. Gartenlage sieht es bei Euch nach hinten vor.... das kann man auch von Küche/Essbereich gestalten und begehen.
Aber Wohnflächen wie Ess und Wohn sollten schon bevorzugt das Licht einfangen, also auch entsprechend der Sonne ausgerichtet sein.
Man plant Nebenräume wie Eingang, Garderobe, WC und Diele vorzugsweise im Norden/Osten.
Was spricht bei Euch dagegen? Ihr vermasselt Euch mit der Auffahrt/Garage im Süden das schöne und im Innenraum brauchbare natürliche Licht! Ihr könntet im Ess und Wohn mit bodentiefen (teilweise feststehende) Fenstern Licht setzen, Küche halt dann zum Rausgehen eine Terrassentür...
Würde denn nach Bebauungsplan/Gestaltungsplan eine Auffahrt von Nord/West gehen?
Die Überlegung steht durch Deine Bedenken wegen des Lichtes, die auch berechtigt sind.
ja, so habe ich es mir ungefähr bei Euch vorgestellt.
Nur sollte man sich bei einem problematischen Grundstück davon lösen, dass die grössten Fensterflächen, also Bodentiefe, nur in Richtung Garten/Terrasse zeigen müssen.
Die Terrassenlage, bzw. Gartenlage sieht es bei Euch nach hinten vor.... das kann man auch von Küche/Essbereich gestalten und begehen.
Aber Wohnflächen wie Ess und Wohn sollten schon bevorzugt das Licht einfangen, also auch entsprechend der Sonne ausgerichtet sein.
Man plant Nebenräume wie Eingang, Garderobe, WC und Diele vorzugsweise im Norden/Osten.
Was spricht bei Euch dagegen? Ihr vermasselt Euch mit der Auffahrt/Garage im Süden das schöne und im Innenraum brauchbare natürliche Licht! Ihr könntet im Ess und Wohn mit bodentiefen (teilweise feststehende) Fenstern Licht setzen, Küche halt dann zum Rausgehen eine Terrassentür...
Würde denn nach Bebauungsplan/Gestaltungsplan eine Auffahrt von Nord/West gehen?
Die Überlegung steht durch Deine Bedenken wegen des Lichtes, die auch berechtigt sind.