B
Bauexperte
Nix eben!
Du hast den Bauantrag u.a. mit einer definierten Fassade eingereicht. Dazu gehören auch Fensteranzahl sowie deren Höhe und Breite. Wenn jetzt im Nachgang - also nach Baugenehmigung - davon mehr, als einige cm abgewichen wird, ist ein Nachtrag fällig.
Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
Du hast den Bauantrag u.a. mit einer definierten Fassade eingereicht. Dazu gehören auch Fensteranzahl sowie deren Höhe und Breite. Wenn jetzt im Nachgang - also nach Baugenehmigung - davon mehr, als einige cm abgewichen wird, ist ein Nachtrag fällig.
Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
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