B
Bauexperte
Hallo Oli,
Das Hauptproblem liegt vmtl. im Technikraum, welcher ausschließlich von der Hauptwohnung aus zu begehen ist; ich habe es schon erlebt, daß das FA sich dann quer gestellt hat mit der Begründung "durch den gemeinsamen Technikraum, welcher nur von 1 Partei zu begehen ist, liegt der Verdacht nahe, daß es sich gerade nicht um 2 getrennte Wohneinheiten handelt".
Freundliche Grüße
Shism hat die hauptsächlichen Gründe für eine Trennung aufgezählt; im Übrigen - die Einliegerwohnung soll doch vermietet werden, oder? Wenn wir 2 Wohneinheiten verkaufen, wovon eine vermietet werden soll - auch wenn zuvor ein Elternteil die Einliegerwohnung bewohnt - achte ich auch darauf, daß 2 von einander getrennte Lüftungsanlagen verbaut werden.Ja hast schon recht. Geld muss ich ja bringen Frage mich wirklich warum die so auf der Lösung pochen. Platz im Technikraum in der Hauptwohnung ist genug, der wäre sogar verschwendet da im OG und somit Dachschräge hat. Da würde die Kontrollierte-Wohnraumlüftung hin passen. Käme der Einliegerwohnung also sehr zu gute. Weiß nicht warum die sich so sträuben. Falls halt wirklich KfW oder Finanzamt ein Problem gehabt hätten, wär das dass KO-Kriterium gewesen für gemeinsamen Technikraum. Ich werde mal schreiben wie es ausgeht
Das Hauptproblem liegt vmtl. im Technikraum, welcher ausschließlich von der Hauptwohnung aus zu begehen ist; ich habe es schon erlebt, daß das FA sich dann quer gestellt hat mit der Begründung "durch den gemeinsamen Technikraum, welcher nur von 1 Partei zu begehen ist, liegt der Verdacht nahe, daß es sich gerade nicht um 2 getrennte Wohneinheiten handelt".
Freundliche Grüße