Miet-Kauf Erfahrungen / Tipps?

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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Benutzer200

Wenn der Miet-Kauf nur Pro Eigentümer geht, dann macht es für jeden Interessten ja keinen Sinn
Nö, macht halt was, womit beide Seiten leben können. Beispielsweise Vorkaufsrecht zu zukünftigem Marktwert mit Anrechnung der Miete oder Vorkaufsrecht zu heute bereits fixiertem Preis ohne Anrechnung der Miete oder...
Es müssen schon heute wasserdichte Verträge gemacht werden. Grundstück. hat der Mietkauf aber i.W. Vorteile für den Verkäufer = höherer Ertrag als bei einem direkten Verkauf. Denn er wird Dir bei T€ 2 Miete vielleicht T€ 1 auf den Kaufpreis anrechnen. Der Rest ist Abnutzung bzw. sein Verdienst. Denn sonst hätte es keinen Grund für einen Mietkauf.

Es wird schon einem Grund haben, warum dieses Modell ein absoluter Exot ist.;)
 
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Alibert87

Es müssen schon heute wasserdichte Verträge gemacht werden. Grundstück. hat der Mietkauf aber i.W. Vorteile für den Verkäufer = höherer Ertrag als bei einem direkten Verkauf. Denn er wird Dir bei T€ 2 Miete vielleicht T€ 1 auf den Kaufpreis anrechnen. Der Rest ist Abnutzung bzw. sein Verdienst. Denn sonst hätte es keinen Grund für einen Mietkauf.

Es wird schon einem Grund haben, warum dieses Modell ein absoluter Exot ist.;)
Na klar, wenn es nur um die maximale Sicherheit und Rendite geht, dann kann der Eigentümer das so machen. Dann wären wir raus, so eine Variante geht ja nur mit einer Sicherheit in beide Richtungen (Mieter/Käufer - Eigentümer) Dann bleibt das persönliche Gespräch abzuwarten.
 
A

Alibert87

Könnte eine Idee auch sein, dass wir einen Teil oder die gesamte Sanierung übernehmen? Dann hätte der Eigentümer keine großen Ausgaben...
 
Lotti88

Lotti88

Egal, was am Ende drin steht welcher Anteil der Miete angerechnet wird und welcher nicht: einen echten Mietkauf muss man zwingend mit einem notariellen Vertrag machen, sonst ist der Teil mit dem Kauf/Verkauf formunwirksam und nichtig und ihr habt am Ende keinerlei Sicherheit. Genauso, wenn ihr saniert weil ihr später kaufen wollt: macht mindestens einen notariellen Vorvertrag, sonst kann der Vermieter später auch gar nicht oder an jemand anderen verkaufen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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