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Sony70
Liebe Hausbauspezialisten/innen!
Wir haben nach ewiger Hinwarterei nun endlich die Schlussrechnung von unserem Bauträger erhalten. Was sehr ärgerlich ist, dass diese um 35 % höher ist, als die Summe, die uns der Bauleiter zwei Monate davor gegeben hatte, mit dem Hinweis, "dass sich hier höchstens 1.000 EUR hin oder her" bewegen werden. Für uns war diese Summe ausschlaggebend für die Eintaktung der Außenarbeiten.
Nun gibt es einige Ungereimtheiten, wo ich euch um Rat bitte wollte:
1. Der Bauträger stellt uns Aufheizkosten in Rechnung, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung auch so geregelt ist (Passus: "Alle anfallenden Kosten für die Auf-, Be- und Trockenheizung während der Bauzeit. Dies gilt für alle Heizsysteme, also auch für strombetriebene Heizanlagen, wie Wärmepumpen und direktelektrische Aufheigeräte").
Wir verstehen, dass wir die reinen Verbrauchskosten (EUR 418,080) zahlen müssen. Jedoch betragen die Mietkosten für das Aufheizgerät 700 EUR netto. Wir gehen davon aus, dass das Aufheizgerät der Fa. selbst gehört, können es aber nicht mit 100 %iger Sicherheit sagen. Nun stellt sich aber die Frage, ob wir diese Mietkosten auch bezahlen müssen.
2. Im Weiteren hat der Bauträger eine Warmwasserzirkulation eingebaut obwohl wir gesagt haben, dass wir diese nicht haben wollen und berechnet das nun mit 600 EUR netto. Wie sollen wir hier vorgehen und kann diese so einfach wieder ausgebaut werden?
3. Wie kann/darf ich ungeflieste Bereiche gegenrechnen (nur Material oder auch Dienstleistung?)
Vielen Dank Euch vorab!
Liebe Grüße
Sony
Wir haben nach ewiger Hinwarterei nun endlich die Schlussrechnung von unserem Bauträger erhalten. Was sehr ärgerlich ist, dass diese um 35 % höher ist, als die Summe, die uns der Bauleiter zwei Monate davor gegeben hatte, mit dem Hinweis, "dass sich hier höchstens 1.000 EUR hin oder her" bewegen werden. Für uns war diese Summe ausschlaggebend für die Eintaktung der Außenarbeiten.
Nun gibt es einige Ungereimtheiten, wo ich euch um Rat bitte wollte:
1. Der Bauträger stellt uns Aufheizkosten in Rechnung, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung auch so geregelt ist (Passus: "Alle anfallenden Kosten für die Auf-, Be- und Trockenheizung während der Bauzeit. Dies gilt für alle Heizsysteme, also auch für strombetriebene Heizanlagen, wie Wärmepumpen und direktelektrische Aufheigeräte").
Wir verstehen, dass wir die reinen Verbrauchskosten (EUR 418,080) zahlen müssen. Jedoch betragen die Mietkosten für das Aufheizgerät 700 EUR netto. Wir gehen davon aus, dass das Aufheizgerät der Fa. selbst gehört, können es aber nicht mit 100 %iger Sicherheit sagen. Nun stellt sich aber die Frage, ob wir diese Mietkosten auch bezahlen müssen.
2. Im Weiteren hat der Bauträger eine Warmwasserzirkulation eingebaut obwohl wir gesagt haben, dass wir diese nicht haben wollen und berechnet das nun mit 600 EUR netto. Wie sollen wir hier vorgehen und kann diese so einfach wieder ausgebaut werden?
3. Wie kann/darf ich ungeflieste Bereiche gegenrechnen (nur Material oder auch Dienstleistung?)
Vielen Dank Euch vorab!
Liebe Grüße
Sony