Mietkauf innerhalb der Familie (mit Eigentumsanteil?)

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negRomino

Das hast du wohl falsch verstanden. Ihr sollt es von der Erbengemeinschaft kaufen, es fließt aber nicht sofort das Geld, sondern in Form eines Privatdarlehens, dass euch die Erben gewähren. Ihr zahlt dann an die Erben die Rate, die ihr als Miete angedacht habt. Wieviel Tilgung und wieviel Zinsen und daraus resultierend wie lange, wäre dann Verhandlungssache.
Aber wie das dann mit der Steuer aussieht - keine Ahnung.
Dann habe ich es tatsächlich falsch verstanden. Es wäre also wirklich so etwas wie ein Ratenkauf.
In dem Fall müsste man das Ganze nach meinem Verständnis dann umkehren und eine Regelung treffen, bei der die Verkäufer Anteile an der Immobilie behalten, solange wir das Privatdarlehen nicht vollständig bezahlt haben. Einen Eigentumsvorbehalt gibt es nach meinem Verständnis bei Immobilien nicht, oder?
 
S

SaniererNRW123

In dem Fall müsste man das Ganze nach meinem Verständnis dann umkehren und eine Regelung treffen, bei der die Verkäufer Anteile an der Immobilie behalten, solange wir das Privatdarlehen nicht vollständig bezahlt haben. Einen Eigentumsvorbehalt gibt es nach meinem Verständnis bei Immobilien nicht, oder?
Nein. Was Du planst, geht nicht.

Macht es so wie von @Tolentino geschrieben. Die Erbengemeinschaft spielt dann Bank. Könnte ja auch wie eine richtige Bank eine Grundschuld zur Absicherung im Grundbuch bekommen (im Range nach der richtigen Bank, die die Sanierung finanziert). Alles andere ist Murks.
 
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negRomino

Nein. Was Du planst, geht nicht.

Macht es so wie von @Tolentino geschrieben. Die Erbengemeinschaft spielt dann Bank. Könnte ja auch wie eine richtige Bank eine Grundschuld zur Absicherung im Grundbuch bekommen (im Range nach der richtigen Bank, die die Sanierung finanziert). Alles andere ist Murks.
Insbesondere wenn keine oder deutlich unter dem marktüblichen Zinsniveau liegende Zinsen für das Darlehen vereinbart werden, könnte das Finanzamt das aber ebenfalls als Schenkung verstehen, dachte ich.
 
Tolentino

Tolentino

Ja, deswegen würde ich schon Zinsen vereinbaren wie hoch die sein müssen, damit gerade nicht, etc pp am besten zum -> Steuerberater.
Könnte ja sein, das am Ende die Gründung einer Stiftung sogar die beste Möglichkeit wäre, die dann offiziell auch die Sanierung übernimmt (ich glaube es nicht, aber könnte ja sein)...
 
S

SaniererNRW123

Insbesondere wenn keine oder deutlich unter dem marktüblichen Zinsniveau liegende Zinsen für das Darlehen vereinbart werden, könnte das Finanzamt das aber ebenfalls als Schenkung verstehen, dachte ich.
Es sind zwei Dinge zu beachten.
1. Der marktübliche Zins kann auch jetzt noch mit 1,5-2% angesetzt werden, da tatsächlich marktüblich. Unterhalb des Marktes geht auch, wenn es sich im Rahmen hält.
2. Schenkung sind nur die Zinsen, nicht das Darlehen. Da die Hütte - nach Deinen Worten - sanierungswürdig ist, gehe ich mal nicht von einem besonders hohen Darlehen aus. Sagen wir mal T€ 200, um zu rechnen. Zahlt ihr nur 1% Zinsen und marktüblich wären 2%, so werden Euch jedes Jahr 1% Zinsen geschenkt. Also bei meinem Beispiel T€ 2 p.a. Dieser Betrag wird auf die Freibeträge einer Schenkung angerechnet. Nach 5 Jahren sind es z.B. T€ 10 Schenkung. Jeder Dritte hat alle 10 Jahre einen Freibetrag von T€ 20 (?). Insofern ist die Thematik überschaubar.
 
N

negRomino

Es sind zwei Dinge zu beachten.
1. Der marktübliche Zins kann auch jetzt noch mit 1,5-2% angesetzt werden, da tatsächlich marktüblich. Unterhalb des Marktes geht auch, wenn es sich im Rahmen hält.
2. Schenkung sind nur die Zinsen, nicht das Darlehen. Da die Hütte - nach Deinen Worten - sanierungswürdig ist, gehe ich mal nicht von einem besonders hohen Darlehen aus. Sagen wir mal T€ 200, um zu rechnen. Zahlt ihr nur 1% Zinsen und marktüblich wären 2%, so werden Euch jedes Jahr 1% Zinsen geschenkt. Also bei meinem Beispiel T€ 2 p.a. Dieser Betrag wird auf die Freibeträge einer Schenkung angerechnet. Nach 5 Jahren sind es z.B. T€ 10 Schenkung. Jeder Dritte hat alle 10 Jahre einen Freibetrag von T€ 20 (?). Insofern ist die Thematik überschaubar.
Das wäre in der Tat überschaubar.
Hatte dazu gelesen, dass es eine Vereinbarung sein muss, die in dieser Form auch mit Dritten üblicherweise so getroffen würde, sonst könnte es dazu kommen, dass der gesamte Darlehensbetrag und nicht nur die Zinsen als Schenkung behandelt werden könnten.

Aber mir kommt gerade eine tolle Idee - ich bespreche das mal mit einem Steuerberater! :p
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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