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negRomino
Dann habe ich es tatsächlich falsch verstanden. Es wäre also wirklich so etwas wie ein Ratenkauf.Das hast du wohl falsch verstanden. Ihr sollt es von der Erbengemeinschaft kaufen, es fließt aber nicht sofort das Geld, sondern in Form eines Privatdarlehens, dass euch die Erben gewähren. Ihr zahlt dann an die Erben die Rate, die ihr als Miete angedacht habt. Wieviel Tilgung und wieviel Zinsen und daraus resultierend wie lange, wäre dann Verhandlungssache.
Aber wie das dann mit der Steuer aussieht - keine Ahnung.
In dem Fall müsste man das Ganze nach meinem Verständnis dann umkehren und eine Regelung treffen, bei der die Verkäufer Anteile an der Immobilie behalten, solange wir das Privatdarlehen nicht vollständig bezahlt haben. Einen Eigentumsvorbehalt gibt es nach meinem Verständnis bei Immobilien nicht, oder?