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Payday
man könnte im Mietvertrag vereinbaren das die miete direkt von der arge überwiesen wird. ob das mietrechtlich erlaubt ist steht aber auf einen anderen blatt (keine ahnung).
letztendlich sind sozialhilfeempfänger als mieter nur in wohnungen gut wo du normal keinen anderen unterbekommst. ansonsten ist die arbeitende bevölkerung als mieter klar im vorteil.
wenn ihr eine hochschule habt vermiete an studenten mit eltern als bürge. ziemlich sichere sache :) die bürgschaft bei mieten ist häufig aber auf 3monatsmieten gedeckelt. trotzdem relativ sicher.
welche kundschaft du am ende bekommst hängst im grunde von 2 dingen ab: lage und wohnungsqualität.
letztendlich sind sozialhilfeempfänger als mieter nur in wohnungen gut wo du normal keinen anderen unterbekommst. ansonsten ist die arbeitende bevölkerung als mieter klar im vorteil.
wenn ihr eine hochschule habt vermiete an studenten mit eltern als bürge. ziemlich sichere sache :) die bürgschaft bei mieten ist häufig aber auf 3monatsmieten gedeckelt. trotzdem relativ sicher.
welche kundschaft du am ende bekommst hängst im grunde von 2 dingen ab: lage und wohnungsqualität.