Ja vollkommen klar. Auf dem Bebauungsplan geht hervor, dass das Stück was wörtlich dein Garten werden soll und sogar ein Stück vom Haus außerhalb des B-Plans liegt. Wem gehört das Land / Flurstück außerhalb? (Also das Riesen Areal westlich des Hofes?
Dir Grundlage für die Ablehnung ist aber damit geklärt. Es ist kein freigegebenes Bauland mehr.